Mietminderung - wieviel?

Folgender Sachverhalt:
Ein Wasserschaden aus drüberliegender Wohnung (Dusche kaputt) machte es notwending, in der drunterliegenden Wohnung die halbe Holzdecke im Badezimmer (Altbau) wegzureissen, um den Schaden zu finden. Dies geschah am 1. 10. - seitdem wurde nichts mehr daran gemacht, ein Loch klafft, heizen nicht möglich. Außer dem Sand, der stätig rieselt, gibt es keine Unannehmlichkeiten (ein paar Mal stand Wasser im Bad durch den Schaden, seit ca. 3 Wochen ist aber wieder Trockenheit eingekehrt). Der Vermieter weiß bescheid und war auch vor Ort. Wäre es rechtlich vertretbar, Miet-Rückzahlungen für Oktober und November zu verlangen, ohne den Vermieter zu verärgern? Gibt es dafür pauschale Prozentsätze?