Offenlegung bei kleinen Kapgesellschaften

… Offenlegung bei kleinen Kapgesellschaften. Wird im Anhang die Verwendung des Jahresabschlusses angegeben/veröffentlicht oder nicht? laut HGB dies ist eine Pflichtangabe/Pflichtveröffentlichung §325 Abs. 1 Satz 3HGB. Laut Beck`scher Kommentar nicht §325 Anm 14, 21. Daher die Frage habe ich es richtig verstanden, nicht wenn ohne AR, ja wenn mit AR(kurz version). anm 21 ist klar da ist es eindeutig. Danke für die Antworten