hallo,
A + B betreiben seit jahren eine praxisgemeinschaft. es werden gesonderte feststellungserklärungen erstellt, bei denen nur die betriebsausgaben im rahmen einer EÜR verteilt werden.
die einkünfte erklären die beiden jeweils getrennt im rahmen der einkommensteuererklärung.
zum 31.12.2010 verkauf A seinen anteil an C.
B führt mit C im rahmen einer gemeinschaftspraxis weiter.
A wurschtelt nur noch nebenbei auf eigene rechnung.
der StB hat nun für das jahr 2010 für A+B GbR eine aufgabebilanz erstellt, bei der natürlich die aufwendungen des jahres 2011, die noch das jahr 2010 betreffen, erfasst sind.
das FA erkennt die aufwendungen für 2011 im abschluss 2010 nicht an und argumentiert, dass es sich nicht um eine mitunternehmerschaft handlet, sondern lediglich die kosten gemeinsam erfasst werden…
zuflussprinzip und so…
weiss einer rat ?
danke
gruß inder