Rechnung über Mietschäden nach Auszug

Hallo,
ich würde mit euch folgenden hypothetischen Fall diskutieren:

Ein Mieter zieht in eine Wohnung, die er bei Einzug streichen und eine Bahn Tapete erneuern muss(Dieses ist dem Vermieter auch bekannt). Da der Mieter die Wände gerne farbig gestalten möchte klärt er mit dem Vermieter noch einmal ab ob dieses erlaubt ist und klärt ab, dass er die Wohnung nicht geweißt bei Auszug übergeben muss.
Nach ein paar Monaten schafft sich der Mieter Katzen an, klärt die Haustierhaltung aber nochmal mit dem Vermieter ab, da im Mietvertrag Haustierhaltung verboten ist. Gegen Katzen hat der Vermieter jedoch nichts einzuwenden auch andere Bewohner haben Haustiere (Hund, Kaninchen)
Nach vier Jahren steht der Auszug an. Bei der Übergabe werden Kratzer an der Tapete bemängelt. In zwei Zimmern sind die Tapeten von den Fensterverleibungen beschädigt und an zwei Stellen in der Wohnung sind an der Wand ein paar Kratzspuren. Außerdem wurden Macken an drei Türen festgestellt. Da bei der Übergabe der Vermieter nicht anwesend sein kann sondern nur ein Vertreter, verbleibt man so das diese Schäden an den Vermieter herangetragen werden und der Vermieter sich dann meldet. Ein Protokoll und Bilder werden nicht angefertigt.

Nach vier Monaten bekommt dann der Mieter eine Rechnung in der die drei Türen komplett neu beschichtet wurden (Bei den Türen handelt es sich nicht um lackierte Türen, sondern um mit PVC beschichtete Türen die zum Beginn des Mietverhältnis neuwertig waren)
Außerdem wird für das Tapezieren der Wohnung ein Pauschalbetrag verlangt. Der Vermieter hat in Eigenleistung die Schäden beseitigt und darüber hinaus noch ein paar Schäden beseitigt die nicht bei der Wohnungsübergabe festgestellt wurden. Es wurde Schimmel in einer Ecke entdeckt und außerdem soll die Tapete der Decke im Flur beschädigt gewesen sein, weshalb die Decke komplette neu tapeziert und gestrichen werden musste.

Jetzt die Frage an euch?

  • Darf der Vermieter einfach so eine Rechnung schreiben? Hätte nicht zunächst ein Kostenvoranschlag erstellt werden müssen?
  • Wie sieht es mit dem Beschichten der Türen aus? Darf dieses komplett auf den Mieter umgewälzt werden?
  • Ist es legitim ohne den Mieter in Kenntnis zu setzen Schäden die bei der Übergabe nicht festgestellt wurden in Eigenleistung zu beseitigen?
  • Was ist wenn dem Mieter der Pauschal eingesetzte Betrag zu hoch vorkommt. Gibt es für so etwas irgendwelche Richtlinien?