Hallo!
Angenommen man bestellt in einem Onlineshop ein paar Kopfhörer. Mit der Lieferung wird der Betrag über eine Mastercard eingezogen. Aber in der Verpackung befinden sich nicht die Kopfhörer sondern eine deutlich teurer Festplatte. Eingezogen wurde aber nur der Betrag für die Kopfhörer.
Angenommen, mehrfache Anfragen an den Händler (auch mit Fristsetzung), die Ware abholen zu lassen, scheitern obwolh dieser -sehr große- Händler reagierte, aber nicht mit verwertbaren Antworten. So sollten immer Rücksendeaufkleber dabei sein und ein Logistikunternehmen würde sich melden und die Abholung übernehmen. Aber weder ist an den E-MAILS ein Ahnhang noch hat der Logistiker sich je gemeldet. Irgendwann reagiert der Händler nicht mehr auf Mails.
Die ganze Sache könnte jetzt ca. 3 Monate her sein.
Meine Frage: Ist das Teil in das Eigentum des Bestellers übergegangen? Denn dann könnte der darüber verfügen und das Teil z.B. verkaufen.