DAnke an alle
Hallo Miteinander, ich möchte mich erst mal bei allen bedanken, da war einiges aufschlussreiches dabei, bisher hab ich mich (Medizinhistorikerin)nur mit Mittelalterlicher Paläographie beschäftigt, daher kann ich mit deutscher Schrift Sütterlin nicht viel anfangen ausser es mit Mühe lesen. DAs hab ich lieber meinem Vater überlassen, der schon seit Jahr(zehnt)en versucht Ordnung in unser Urkundenchaos zu bringen. Wir werden nämlich heute mal mit hs und mal mit ß geschrieben, bei mir ist es sogar so, dass ausser der Meldeamtlichen Einträge (Steuerkarte, Geburtsurkunde, Perso)alles mit hs geschrieben wird ich als eigendlich gar nicht existiere. Ebenso meine Eltern, die Zig Jahre unter hs bei der Stadt gearbeitet und Steuern bezahlt haben, aber unter ß gemeldet sind. Da ich jetzt mit dem Studium fertig bin und hier und da arbeiten muss, hab ich nicht lust, bei jedem Zeitvertrag alles von vorne zu erzählen und zu bangen, wie das aufgenommen wird.
Zur Schreibweise: Unsere Familie schrieb sich, unseres Erachtens nach, immer mit hs, in der alten Schrift das h mit den zwei Schlaufen nach oben und unten und ein Schluß-s, als das wie Rho aussieht.
Leider ist dabei der obere Bogen manchmal etwas verwischt oder Blass, so dass er manchmal zu diesem PAstoral-s (kleines angehängtes s, das fast wie ein heutiges Schreibschriftklein-s aussieht)wurde. Diese Buchstabenkombination ist laut §57Abs.2 der SDienstanweisung für Standesbeamte u. ihre Aufsichtsbehörden (evtl nur für SH), wie ich heute weiss, als ß zu lesen. Eine Wiedergabe als hs ist ausgeschlossen (OVG Lüneburg vom 29.7.77-IIOVG A 8/75; OLG HAmm, Beschluß vom 18.5.83-15 W 41/82-)
Ausnahmen können nur dort gemacht werden, wo sich eine Jahrzehntelange Tradition der Schreibweise gebildet hat, und mehrer Personenstandsurkunden das hs führen.
Aus einem Schreiben des Innenminis SH an meinen Vater, leder erwähnte er nicht, was manwo nachweisen muss. Das ist mir erst letzten Freitag gesagt worden, nur mit den Personenstandsurkunden haperts, dafür hab ich alle möglichen anderen Urkunden, die auch nur unter Vorlage vom Perso erstellt werden (Grundbucheinträge, Geschäftsunterlagen meines Großvaters, Kirchenbucheinträge von Verwandten bis ca. 1875 etc.)
Denn die Personenstandsurkunden existieren nur in Abschriften und die sind nun mal nach der Verwaltungsvorschrift mit ß erstellt worden.
Dazu kommt noch, das es unterschiedliche Lesarten für alte lateinische Schrift und echte deutsche Schrift gibt, denn in lateinisch gilt wohldieses Pastorale-s als ß, in echt Deutsch (am e erkennbar, eckig statt rund) ist es ein hs, und das ist nun wohl unsers. ein deutsches echtes ß gabs dann ja auch noch.
Ist nur noch die Frage ob ich demnächst die Standesbeamtin erweichen kann, so dass sie zumindest den Antrag ans Familiengericht stellt.
Sonst muss ich wohl ne kostenpflichtige Namensänderung beantragen, mal schauen was mich das letztlich kostet (zwischen 2,5EU-1250 Eu, das ist doch eine präzise angabe oder)
Bis bald
Susanne (die virtuelle Mehs)