Verdacht auf Erb-Unterschlagung

Herr XY ist im Pflegeheim verstorben, Person A hatte die Betreuungsvollmacht, Person B hatte bei der Wohnungsauflösung persönliche Unterlagen zur Seite geschafft, ohne Person A die für die Betreuung benötigten Einblicke zu gewähren.
Alle noch offenen Rechnungen gehen nun, bedingt durch die Betreuungsvollmacht an Person A und Person B weigert sich die Hälfte der angefallenen Kosten ( Beerdigung ect.) zu zahlen, obwohl B zur Hälfte Erbe ist.
Person A hat die Hälfte der Beerdigung bezahlt und ist nicht in der Lage, die Hälfte von B zu übernehmen und möchte nun das Erbe ausschlagen, da auch noch offene Mietschulden ( ca. 1200 Euro) vorhanden sind.
Es besteht der berechtigte Verdacht, das sich bei den beiseite geschafften Unterlagen eine zur Auszahlung bereite Versicherungspolice liegt.

FRAGE: Wenn Person A nun das Erbe ausschlägt und Person B daraufhin das Erbe antreten möchte, kann dann Person A die Person B wegen arglistiger Täuschung (oder ähnlichem) auf die Hälfte verklagen ?
Frist zum Ausschlagen des Erbes läuft in 1 Woche ab !

Person A wollte sich bei einem RA nach der Rechtslage erkundigen, leider zahlt die Versicherung nicht die Beratungsgebühr und A ist momentan nicht in der Lage diese selber zu begleichen.
Leider war die Suche im Internet auch nicht sehr hilfreich

Bedanke mich schon mal für freundliche und sachliche Hilfe