Verfällt Urlaubsanspruch bei Krankheit nach Arbeitsunfall?

Bin seit Dezember 2018 arbeitsunfähig nach einem anerkannten Arbeitsunfall und hatte noch 16 Resttage Urlaub aus 2018. Arbeitsvertrag ist ein Tarifvertrag Metallverbund.

Die AU dauert über dem 31.März bis heute an. Ich habe keinen Antrag auf Urlaubsübernahme gestellt. Nun hat mein AG den Resturlaub auf 6 Tage gekürzt weil die anderen 10 Tage aus tariflichen Mehrurlaub bestanden.

Ist das rechtens nach einem Arbeitsunfall?

Hallo,

der Urlaubsverfall ist unabhängig vom Anlass der Arbeitsunfähigkeit. Der tarifliche Mehrurlaub verfällt grundsätzlich am 31.03. des Folgejahres - sofern nicht tariflich eine andere Frist vereinbart ist.

&Tschüß
Wolfgang