Sparen bei Immobilienverkauf mit Gewinn vor Ablauf der ersten 10 Jahre

Was könnte man alles geltend machen, wenn man eine Wohnung vor Ablauf der ersten 10 Jahre mit Gewinn verkauft, um Spekulationssteuer zu sparen.?
Wenn z.B. die eigene Mutter mit einer sehr geringen Rente ( nur 830,-€ monatlich) eine kleine Eigentumswohnung ihrer Tochter praktisch unentgeltlich ca 8,5 Jahre bewohnt hätte und nun ausziehen müsste, weil ihr die Treppen (3. OG) zu anstrengend würden, wäre dann überhaupt Spekulationssteuer fällig, bei Gewinn beim Verkauf?
Besten Dank im Voraus und viele Grüße

Rax

Servus,

zuerst kurz zu den Begriffen: Seriöse Informationen sind nur zu finden, wenn Du sie mit den Begriffen suchst, die zu diesem Vorgang gehören. Es geht um Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 EStG.

Dort in Absatz 3 liest Du bitte auch nach, wie der Veräußerungsgewinn ermittelt wird. Du wirst zuerst darüber stolpern, dass die Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns um AfA zu mindern sind. D.h. „praktisch unentgeltlich“ war keine besonders gute Idee: Steuermindernde Verluste aus V+V gab es nur in übersichtlichen Grenzen, und die geltend gemachte AfA erhöht den Veräußerungsgewinn.

Schwerpunkt liegt hier auf den Werbungskosten: Alle Aufwendungen, die wirtschaftlich im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, spielen hier eine Rolle. Es ist also interessant, einen bedeutenden Instandhaltungsstau auflaufen zu lassen, um die dann notwendige Grundsanierung des Objekts erst zum Zweck des Verkaufs vorzunehmen, so dass sie mit den übrigen Werbungskosten (Anzeige, Makler, Notar usw.) den Veräußerungsgewinn verringern kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
das begruendet noch keine Spekulationssteuer, auch nicht das Bewohnen, sondern erst die Zeit von Kauf bis Verkauf.
waere dies eine Option : Wenns bisher kein Geld gebracht hat, kanns auch noch 1,5 Jahre weiter kein Geld bringen. Eine Renovierung kostet Zeit, ebenso wie ein arg hoch angesetzter Verkaufspreis.