Guten Tag,
ich bin von einer Eigenbedarfskündigung überrascht worden
und der Käufer des Hauses übt nun ein wenig Druck auf
mich aus, um mich rauszukriegen. Habe mich schon
einschlägig informiert und bin nun gut gerüstet um mich
zu wehren. Ich will ihm nicht ans Bein pinkeln, aber ein
wenig Respekt erbitte ich mir.
So, die Frage:
Ich war heute im Grundbuchamt und der neue Eigentümer
steht zwar als Berechtigter im Grundbuch, aber die
endgültige Eintragung ist noch nicht vollzogen.
Ist er berechtigt, trotz fehlender Eintragung im ersten
Rang mich wegen Eigenbedarf zu kündigen?. Reicht die
Eintragung als Berechtigter im Grundbuch aus?
Vielen Dank