Im Garantiefall von geräten Arbeitslohn zahlen?

Guten Tag,
wir haben über einen Händler Drucker und andere Hardware gekauft. Während der Garantiezeit ging der Drucker kaputt. Er wird vom Werk kostenlos ersetzt. Auch die USV ging kaputt und wurde repariert. Nun meine Frage: ist es richtig, dass wir in jedem Fall den Arbeitslohn des Händlers für Austausch bzw. Reparatur zahlen müssen. Also: die Ersatzteile bzw. das neue Teil wurde vom Werk zur Verfügung gestellt, aber die Arbeits- und Anfahrkosten wurden uns vom Händler in Rechnung gestellt. Ist das richtig?

nein!!!

Garantie besagt ja volle Funktionalität. Wie der Händler oder Hersteller mit welchem Aufwand den Garantiefall wieder funktionierbar macht ist sein Problem! Kosten darf das rein gar nichts. Auch mal im Internet unter Garantiebedingungen googlen.

Auf jeden Fall nicht abwimmeln lassen eventuell wenn es unverschämt wird eine Verbraucherschutzzentrale aufsuchen. (Natürlich auch wieder Zeitaufwand)

Mein Kenntnisstand: Der Händler trägt dieses Risiko.
Es gibt Händler, die probieren es mal, aber diese Kosten werden normaler Weise vom Hersteller getragen.
So kann er 2-mal abrechnen oder er hat es nicht über den Hersteller direkt abgewickelt und ist selber nur ein Zwischenhändler. EGAL: Der Händler trägt das Risiko und den Aufwand (Garantiefall).

Mein Kenntnisstand: Was sagen die Garantiebedingungen, die mit dem Gerät ausgeliefert wurden? Gibt es einen Vor-Ort-Service? War der Händler autorisiert für einen solchen Service? Konnte das Gerät zum Händler gebracht werden oder wollten Sie das der Händler trotzdem vorbei kommt? Im letzten Fall könnte es eine extra Leistung sein - Wer bestellt, zahlt!

Hallo!
Danke für die hilfreichen Hinweise! Muss leider gestehen, dass ich im Moment gar nicht weiß, ob wir Garantiebedingungen ausgehändigt bekamen - muss mich auf die Suche begeben. Da der Händler direkt um die Ecke ist, waren wir wohl etwas blauäugig. Kann leider auf der Internetseite der Hersteller nichts über Garantiebedingungen finden.Auch auf der Internetseite des Händlers, in den AGB’s kein Wort über Garantie.
Viele Grüße

Hallo Joker,
danke für die Info.
Habe schon gegoogelt - und folgendes bei Garantie-Gesetz gefunden:
U.A. heißt es da: Die Garantie stellt eine freiweillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich gestalten u. ggf. auch beschränken kann, z.B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten.
Hier geben die AGB des Händlers auskunft oder der Garantieschein des Herstellers.

In den AGB’s des Händlers kann ich nichts finden, was mit Garantie zu tun hat - und ich befürchte, die Garantiescheine der Hersteller hat er nicht ausgehändigt. - unser Versäumnis.

Viele Grüße
luna