Guten Morgen!
Es gibt zwar schon viele Fragen zu diesem Thema aber die Antwort auf meine Frage war nicht dabei (oder ich habe sie nicht gefunden).
Mein Vermieter hat für die Gastherme einen Wartungsvertrag abgeschlossen, der auch einen kostenfreien Störungs-/Notdienst beinhaltet (im Vertrag nicht mit einem Betrag extra ausgewiesen).
Den Gesamtbetrag der Rechnung macht er in der Betriebskostenabrechnung geltend.
Meines Wissens können zwar (grundsätzlich) die Wartungs-/Reinigungskosten auf den Mieter umgelegt werden aber Kosten für die Instandhaltung/Betriebsfähigkeit der Heizungsanlage nicht.
Nach meinem Verständnis zählt deshalb der Notdienst nicht zu den umlagefähigen Kosten, weil er ja die Funktion sicherstellen soll.
Wenn ich noch dazu das Verhältnis der Rechnung (rd. 110 Euro) zum tatsächlichen Arbeitsaufwand (20 Minuten) sehe, dann empfinde ich das bei üblichen Stundensätzen von rd. 42 Euro bzw. 60 Euro (Meister) entschieden zu hoch. Ich könnte also leicht für den halben Preis die Wartung durchführen lassen.
Der Vermieter sagt, da es sich nicht um einen WartungsVOLLvertrag handele und etwaige Reparaturen bei dem Notdienst extra bezahlt werden müssten, seien die Kosten in voller Höhe umlegbar.
Nun habe ich zwei Fragen: Stimmt die Aussage mit dem Hinweis, so dass diese Rechnung voll umlegbar ist?
Falls ja: kann ich darauf bestehen, künftig die Wartung selbst durchführen zu lassen, weil ich den Notdienst nicht mitfinanzieren möchte?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Viele Grüße
Anja