Wartungsvertrag für Gastherme, Stör-/Notdienst

Guten Morgen!

Es gibt zwar schon viele Fragen zu diesem Thema aber die Antwort auf meine Frage war nicht dabei (oder ich habe sie nicht gefunden).

Mein Vermieter hat für die Gastherme einen Wartungsvertrag abgeschlossen, der auch einen kostenfreien Störungs-/Notdienst beinhaltet (im Vertrag nicht mit einem Betrag extra ausgewiesen).
Den Gesamtbetrag der Rechnung macht er in der Betriebskostenabrechnung geltend.

Meines Wissens können zwar (grundsätzlich) die Wartungs-/Reinigungskosten auf den Mieter umgelegt werden aber Kosten für die Instandhaltung/Betriebsfähigkeit der Heizungsanlage nicht.

Nach meinem Verständnis zählt deshalb der Notdienst nicht zu den umlagefähigen Kosten, weil er ja die Funktion sicherstellen soll.

Wenn ich noch dazu das Verhältnis der Rechnung (rd. 110 Euro) zum tatsächlichen Arbeitsaufwand (20 Minuten) sehe, dann empfinde ich das bei üblichen Stundensätzen von rd. 42 Euro bzw. 60 Euro (Meister) entschieden zu hoch. Ich könnte also leicht für den halben Preis die Wartung durchführen lassen.

Der Vermieter sagt, da es sich nicht um einen WartungsVOLLvertrag handele und etwaige Reparaturen bei dem Notdienst extra bezahlt werden müssten, seien die Kosten in voller Höhe umlegbar.

Nun habe ich zwei Fragen: Stimmt die Aussage mit dem Hinweis, so dass diese Rechnung voll umlegbar ist?

Falls ja: kann ich darauf bestehen, künftig die Wartung selbst durchführen zu lassen, weil ich den Notdienst nicht mitfinanzieren möchte?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Viele Grüße
Anja

Hallo Anja,

erst einmal Du hast keinen Anspruch darauf, die Wartung selbst durchführen zu lassen.

Wenn in dem Wartungsvertrag der kostenfreie Stördienst enthalten ist, dann musst Du auch den vollen Betrag bezahlen. Wir haben für unser Mehrfamilienhaus selbst so einen Vertrag abgeschlossen: Jedes Jahr wird die Wartung und Reinigung durchgeführt, welche mit diesem Wartungsvertrag abgegolten sind. Und extra Reparaturen müssen extra bezahlt werden, welche der Vermieter alleine trägt.

Des Weiteren möchte ich hinzufügen, dass bei einer Wartung nicht nur die Arbeitsleistung anfällt, sondern auch einzelne Verschleißteile (was regelmäßig anfällt) ausgetauscht werden, die in diesem Preis enthalten sind und keine Reparturen sind.

VG

Jetty

Hallo Jetty,

vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe in dem Wartungsvertrag nachgesehen, da sind mit der Pauschale ausschließlich Reinigungs-/Überprüfungsarbeiten abgedeckt.
Es ist ausdrücklich vermerkt, dass darüber hinaus gehende Arbeiten nicht Bestandteil des Vertrages sind, auch nicht der Austausch von Ersatz-/Verschleißteilen.

Und für die Verschleißteile an der Therme ist doch auch nicht der Mieter zuständig, so weit ich weiß?

Aber unabhängig davon:

Es will mir nicht einleuchten, warum der Mieter zusätzlich zu den reinen Wartungsarbeiten auch noch den Stör-/Notdienst finanzieren soll. Der Mieter ist doch nicht dafür verantwortlich, dass die Therme funktioniert.

Wenn also die Arbeiten, die der Mieter übernehmen muss, in max. 30 min. erledigt sind, dann hat das doch auch etwas mit Verhältnismäßigkeit zu tun, oder liege ich da völlig falsch?

Viele Grüße
Anja

Hallo,

die normalen Verschleißteilen gehören mit zur Wartung. Und der Preis für den Wartungsvertrag (und beachte, es sind nicht nur die Arbeitszeiten) ist in Ordnung. Wir bezahlen für unser Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen, 2 Geschäfte) auch 105,00 EUR. Es ist also völlig im Rahmen.

Und der Stör- und Notdienst wird doch nicht mit bezahlt. Im Prinzip ist es Quatsch, dass das mit aufgeführt ist. Denn wenn der Stördienst gerufen werden muss und muss etwas reparieren, dann fallen auch erst Kosten an, die der Vermieter bezahlt, da es sich um Reparaturen handelt.

Ich kann meine Klempner auch Tag und Nacht anrufen (also auch wie eine Art Notdienst). Er wird aber auch erst bezahlt, wenn er tätig wird.

VG

Jetty