Lieber Experte,
Meine deutsche Frau und ich (Amerikaner) wohnen seit 1992 in den USA und wollen heuer unseren Wohnsitz nach BRD verlegen. Wir haben beide vorher deutschen Rentenanspruch verdient und waren bis dahin gesetzlich pflichtversichert (sie zuletzt als Mutter familienversichert). Seit 1992 habe ich als Angestellter in USA gearbeitet und zahlte Pflichtbeitraege an Medicare, meine Frau war familienversichert. Meine Frau beantragt jetzt ihre deutsche Rente und Zugang zur KVdR, meine Rente beginnt erst in 3 Jahren.
Sie moechte in die GKV und bekam jetzt Auskunft, dass sie die Vorversicherungszeit nicht erfuellt. Ein Paar Fragen dazu:
- SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 11 erklaert, dass man fuer diese bestimmte Vorversicherungszeit „Mitglied“ gewesen sein muss. Mir ist bei der Rentenauskunft gesagt worden, dass auch Mitgliedschaft bei einer auslaendischen gesetzlichen KV diese Vorversicherungszeit erfuellt. Stimmt das nicht?
- Nach SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13 ist Pflichtmitglied wer „keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat und zuletzt gesetzlich krankenversichert war“. Wenn meine Frau ankommt, keine andere KV hat und zuletzt in BRD familienversichert war, ist sie dann pflichtversichert?
- Falls das alles nicht geht, kann sie sich freiwillig versichern? Nach SGB V § 9 Abs. 1 Nr. 1 muss sie „in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate“ Mitglied gewesen sein. Das war sie ja vor der Auswanderung.
Oder, nach Nr. 5 muesste sie innerhalb 2 Monaten nach dem Rueckkehr eine Beschaeftigung aufnehmen?
Herzlichen Dank im voraus,
Frederick