KVdR nach Rueckkehr in BRD als Rentnerin nach 18 Jahren in USA?

Lieber Experte,
Meine deutsche Frau und ich (Amerikaner) wohnen seit 1992 in den USA und wollen heuer unseren Wohnsitz nach BRD verlegen. Wir haben beide vorher deutschen Rentenanspruch verdient und waren bis dahin gesetzlich pflichtversichert (sie zuletzt als Mutter familienversichert). Seit 1992 habe ich als Angestellter in USA gearbeitet und zahlte Pflichtbeitraege an Medicare, meine Frau war familienversichert. Meine Frau beantragt jetzt ihre deutsche Rente und Zugang zur KVdR, meine Rente beginnt erst in 3 Jahren.
Sie moechte in die GKV und bekam jetzt Auskunft, dass sie die Vorversicherungszeit nicht erfuellt. Ein Paar Fragen dazu:

  1. SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 11 erklaert, dass man fuer diese bestimmte Vorversicherungszeit „Mitglied“ gewesen sein muss. Mir ist bei der Rentenauskunft gesagt worden, dass auch Mitgliedschaft bei einer auslaendischen gesetzlichen KV diese Vorversicherungszeit erfuellt. Stimmt das nicht?
  2. Nach SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13 ist Pflichtmitglied wer „keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat und zuletzt gesetzlich krankenversichert war“. Wenn meine Frau ankommt, keine andere KV hat und zuletzt in BRD familienversichert war, ist sie dann pflichtversichert?
  3. Falls das alles nicht geht, kann sie sich freiwillig versichern? Nach SGB V § 9 Abs. 1 Nr. 1 muss sie „in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate“ Mitglied gewesen sein. Das war sie ja vor der Auswanderung.
    Oder, nach Nr. 5 muesste sie innerhalb 2 Monaten nach dem Rueckkehr eine Beschaeftigung aufnehmen?
    Herzlichen Dank im voraus,
    Frederick

Lieber Experte,
Meine deutsche Frau und ich (Amerikaner) wohnen seit 1992 in
den USA und wollen heuer unseren Wohnsitz nach BRD verlegen.
Wir haben beide vorher deutschen Rentenanspruch verdient und
waren bis dahin gesetzlich pflichtversichert (sie zuletzt als
Mutter familienversichert). Seit 1992 habe ich als
Angestellter in USA gearbeitet und zahlte Pflichtbeitraege an
Medicare, meine Frau war familienversichert. Meine Frau
beantragt jetzt ihre deutsche Rente und Zugang zur KVdR, meine
Rente beginnt erst in 3 Jahren.
Sie moechte in die GKV und bekam jetzt Auskunft, dass sie die
Vorversicherungszeit nicht erfuellt. Ein Paar Fragen dazu:

  1. SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 11 erklaert, dass man fuer diese
    bestimmte Vorversicherungszeit „Mitglied“ gewesen sein muss.
    Mir ist bei der Rentenauskunft gesagt worden, dass auch
    Mitgliedschaft bei einer auslaendischen gesetzlichen KV diese
    Vorversicherungszeit erfuellt. Stimmt das nicht?

Das gilt nur wenn es mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen gibt - was bei der USA nicht der Fall ist

  1. Nach SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13 ist Pflichtmitglied wer
    „keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im
    Krankheitsfall hat und zuletzt gesetzlich krankenversichert
    war“. Wenn meine Frau ankommt, keine andere KV hat und zuletzt
    in BRD familienversichert war, ist sie dann pflichtversichert?

Richtig, sie kann, ja sie muss sogar, sich bei der letzten gesetzlichen Krankenkasse melden und eine Mitgliedchaft beantragen

  1. Falls das alles nicht geht, kann sie sich freiwillig
    versichern? Nach SGB V § 9 Abs. 1 Nr. 1 muss sie „in den
    letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens
    vierundzwanzig Monate“ Mitglied gewesen sein. Das war sie ja
    vor der Auswanderung.

entfällt - siehe oben

Oder, nach Nr. 5 muesste sie innerhalb 2 Monaten nach dem
Rueckkehr eine Beschaeftigung aufnehmen?

muss sie dann auch nicht.

Herzlichen Dank im voraus,
Frederick

Gruß
Czauderna

Lieber Guenter, you made our day, may you also have a very happy one! Das ist eine grosse Hilfe und Beruhigung fuer uns.
Freddy und Brigitte

Die BRD hat ein Sozialabkommen mit den USA, soviel ist sicher. Ihre Frau sollte sich diesbezüglich bei einer Arbeitsagentur melden, oder eine Rentenberatungsstelle aufsuchen. Die geben Ihnen die nötigen Informationen und helfen Ihnen weiter. Adressen für Beratungsstellen finden Sie unter www.deutsche-rentenverdicherung.de
Sie haben einen bestehenden Rentenanspruch in der BRD erworben und somit auch Pflichtversicherungs berechtigt.
Ich hoffe es hilt Ihnen weiter.
Ein Sozialabkommen zwischen den beiden Ländern besteht,
bei meinem Mann war das auch so eine Geschichte, Sie müssen nur dran bleiben.
Viele Grüße und viel Glück!
Sally