Muss ich für einen Nebenjob in Heimarbeit ein

Hallo, ich habe ein Angebot für einen Nebenjob in Heimarbeit (Schreibarbeiten). Der Auftraggeber möchte, dass ich ihm meinen Gewerbeschein vorlege. Brauch ich den überhaupt bei einem Nebenjob. Was soll ich tun?

Guten Tag schweigen75,

ein Gewerbeschein hat grundsätzlich den Vorteil, dass man als 'Selbständige/r" Kosten anrechnen kann, z.B. bei der jährlichen Steuererklärung.

Wenn jedoch bereits eine Festanstellung bei einem anderen Arbeitgeber besteht, sollten Sie bzgl. des Gewerbescheins mit Ihrem Steuerberater Rücksprache halten.

Interessante Möglichkeit: Wenn z.B. ein anderes Familienmitglied (über 18 Jahre) noch keine steuerpflichtige Festanstellung besitzt (z.B. Schüler oder Student), kann diese Person problemlos einen Gewerbeschein beantragen und Sie können dann über diese Person Ihre Schreibarbeiten an den Auftraggeber fakturieren.

Viel Erfolg & Gruss
coska

Hallo, ich habe ein Angebot für einen Nebenjob in Heimarbeit
(Schreibarbeiten). Der Auftraggeber möchte, dass ich ihm
meinen Gewerbeschein vorlege. Brauch ich den überhaupt bei
einem Nebenjob. Was soll ich tun?

Hallo,

ein Gewerbeschein würde benötigt werden, wenn man auf selbständiger Basis tätig wird. Also als Auftragnehmer. Dann muss natürlich die abgerechnete Arbeit auch entsprechend vergütet werden.
Ist man aber als Auftragnehmer beim Auftraggeber „angestellt“ (als Aushilfe, Gleitzone oder sonstiges) dann hat der ja sein Gewerbe angemeldet.

In jedem Falle aber muss der Arbeitgeber, bei dem die Hauptbeschäftigung ausgeführt wird der Verrichtung des Nebenjobs zustimmen. Außerdem ist für den Nebenjob eine zweite Steuerbescheinigung (2. LSt-Karte früher) notwendig.

mfg Rüdiger

Hallo, ich habe ein Angebot für einen Nebenjob in Heimarbeit
(Schreibarbeiten). Der Auftraggeber möchte, dass ich ihm
meinen Gewerbeschein vorlege. Brauch ich den überhaupt bei
einem Nebenjob. Was soll ich tun?

Hallo, meiner Meinung nach will er Dich als Sub-Unternehmer einstellen. Das hat für ihn den Vorteil das er Dein Einkommen nicht versteuern (Pauschale)muß, und auch keine Abgaben an die Knappschaft für Rente´und Krankenversicherung (Pauschale) zahlen muß. Wenn Du ganz sicher gehen willst frag beim Finanzamt nach. Ich hoffe ich hab helfen können.
Gruß Albert

Hallo, ich habe ein Angebot für einen Nebenjob in Heimarbeit
(Schreibarbeiten). Der Auftraggeber möchte, dass ich ihm
meinen Gewerbeschein vorlege. Brauch ich den überhaupt bei
einem Nebenjob. Was soll ich tun?

Hallo schweigen75,

Heimarbeit kann man sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbstständiger machen.

Das heißt: Entweder gibt dir dein Auftraggeber einen Arbeitsvertrag oder du machst die Heimarbeit auf selbständiger Basis.

Dass dein Auftraggeber einen Gewerbeschein voraussetzt, läßt mich vermuten, dass er dich wirklich nur beauftragen und nicht einstellen möchte. Falls du bereits selbsständig bist, sehe ich da keine Schwierigkeit. Falls nicht, würde ich mich an deiner Stelle in jedem Fall beraten lassen. Bei Selbstständigkeit musst du alle Sozial-Versicherungsbeiträge selbst abführen! Soweit ich weiß, gibt es da in der Startphase staatliche Förderungen, aber man muss weiter denken und überlegen, ob der Verdienst wirklich ausreicht, die eigentlichen „Arbeitgeberanteile“ zu übernehmen.
Wie erwähnt: Falls du bereits selbständig bist und nur einen Zusatzverdienst benötigst, kannst du ausprobieren.
Falls nicht, nutze die Beratung bei der Arbeitsagentur, dem Landratsamt und der Krankenkasse.
Ich wünsch dir viel Erfolg! :smile:

Hallo, ich habe ein Angebot für einen Nebenjob in Heimarbeit
(Schreibarbeiten). Der Auftraggeber möchte, dass ich ihm
meinen Gewerbeschein vorlege. Brauch ich den überhaupt bei
einem Nebenjob. Was soll ich tun?