Hallo, das ist leider ohne weitere Infos nicht zu beurteilen.
1.) Alkohol am Lenker ist wie am Steuer strafbar: Ohne weiteres bei einer BAK ab 1,6 Promille, ab 0,3 bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. Ohne Vorahndung wird das im allgemeinen mit einer Geldstrafe etwa ab 30 Tagessätzen aufwärts geahndet, hängt auch vom Einzelfall ab (Gefährdung, Bundesland, Höhe BAK, Vorahndungen etc.?).
2.) Die Geldstrafe wird in Deutschland nach dem Tagessatzsystem ausgeworfen. Die Anzahl der Tagessätze kennzeichnet das - auch mit anderen Fällen vergleichbare - Unrecht, also die eigentliche Strafe. Der andere Multiplikator ist der persönliche Tagessatz, d.h., das Tages- Netto- Einkommen. Wer 3000 Euro brutto verdient, nach Steuern etc. noch 2100 Euro netto aufs Konto bekommt, hat einen Tagessatz von 70 Euro (2100:30 Tage im Monat). Davon können noch besondere Belastungen (Unterhalt, Kind, Ehefrau etc.) abgehen.
Das Gesetz erlaubt, mangels Angaben oder Kenntnissen den Tagessatz auch zu schätzen, d.h. also die Einkünfte. Das ist oft falsch, und lohnt schon für sich einen Einspruch gegen den Strafbefehl, wenn zu hoch geschätzt wurde. Aber Achtung: Man kann sich nach Einspruch vor dem Richter in der Hauptverhanldung auch verschlechtern. Wer also mit 30 Tagessätzen a 50 Euro (1500 Euro) in die Verhandlung geht, weil er nur für 40 Euro Tagessatz verdient, zahlt mehr, wenn der Richter auf einmal 40 Tagessätze a 40 Euro = 1600 verhängt (die Verfahrenskosten nicht mitgerechnet).
Ob 500 Euro Geldstrafe also „viel“ sind, läßt sich nicht beurteilen. Wer 25 Euro Tagessatz hat, ist sicher mit 20 Tagessätzen u. U. nicht schlecht weggekommen. Wer nur 10 Euro Tagessatz hat, hat mit 50 Tagessätzen u. U. eine zu hohe, also besser anzufechtende Strafe bekommen.
Also: Anwalt ist besser!