Ich habe bei der privaten krankenkasse

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw. mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt. wie ist die verjährungsfrist?

Da habe ich leider keine Ahnung.

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw.
mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt.
wie ist die verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist müsste drei Jahre nach Ende des Entstehungsjahres sein, sofern die Forderungen nicht gehemmt sind. Im sehr knapp geschilderten Fall beginnt meiner Ansicht nach die Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte Mahnung eingegangen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Verjährung neu beginnen.

Ggf. einen Rechtsanwalt befragen, der kann hier verbindliche Auskünfte erteilen.

MfG
CKH

vielen lieben dank für die extrem schnelle antwort. mfg
Elisa22022012

das scheint gut auszugehen.
Was steht in der Schufa?

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw.
mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt.
wie ist die verjährungsfrist?

Hallo Elise,
hast Du Deine Frage 2x eingestellt?
Egal, wenn Du Glück hast, hat die Gesellschaft die Beiträge abgeschrieben, dass ist aber nicht Dein Hauptproblem: Es besteht Versicherungspflicht! Dich will aber keiner mehr in den Normaltarif. Für Dich gibt es nur noch den Basisitarif bei der Gesellschaft bei der Du zuletzt versichert warst-die müssen Dich im Basistarif versichern (kostet so ca. 560 Eus-bei Hartz übernimmt das Amt den Beitrag f. Grundsicherung). Außerdem bezahlst Du den sog. Strafbeitrag, den berechnet Dir nachher die Gesellschaft. Neuerdings werden auch Ordnungsgelder zwischen 2000 und 5000Euro für Nichtversicherte ausgesprochen.
In welchen Ort wohnst Du und wie alt bist Du? Evtl. kann ich Dir noch ein paar Hinweise geben.
Gruss WB

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw.
mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt.
wie ist die verjährungsfrist?

Wenn Du seit 2004 keine Beiträge mehr bezahlt hast, so verstehe ich Deine Frage, bist Du auch nicht mehr
versichert. Ich rate Dir, das sehr bald mit Deiner Versicherung zu klären, insbesondere, wenn es sich um eine private Vollversicherung handelt.
Viele Grüße
Julius Jordan

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw.
mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt.
wie ist die verjährungsfrist?

FRAGE DOCH BITTE BEI EINEM RECHTSANWALT NACH !

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw.
mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt.
wie ist die verjährungsfrist?

Da du ja auch die laufenden Beiträge nicht bezahlt hast, hat die Krankenkasse jederzeit das Recht, dich rauszuschmeissen bzw. auf Notversorgung umzustellen. Eigentlich ein Wunder, dass das noch nicht passiert ist.

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw.
mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt.
wie ist die verjährungsfrist?

Ich bin kein Fachmann im Recht, vermute jedoch, dass die Verjährungsfrist 4 Jahre beträgt und durch jede Mahnung etc. unterbrochen wird.
Zu Verjährungsfristen sagt Wikipedia hier einiges: http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_(Deutsc…

Im Übrigen halte ich persönlich es für eine Ehrensache Schulden zu bezahlen. Was Sie nicht bezahlen dürfen dann die anderen Versicherten aufbringen. Wie Sie wohl reagieren, wenn ihnen jemand unberechtigt das Geld aus dem Geldbeutel zieht?
Ich gehe davon aus, dass Sie genug Ehre haben um solche Schulden nicht stehen zu lassen!

Dies ist ein Fall für die Schuldnerberatung. Verjährung kann bis maximal 30 Jahre dauern. Würde mich da nicht im Sicheren wiegen.

Gruss Mario

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw.
mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt.
wie ist die verjährungsfrist?

In der Regel verjähren Ansprüche aus einem Krankenversicherungsvertrag nach zwei Jahren. Die Verjährungszeit beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Erstattung verlangt werden konnte, hierbei handelt es sich um das Jahr in dem der Versicherte die Rechnung, deren Erstattung er von der Krankenversicherung erwartet, erhalten hat. […] Einige Gesellschaften haben die Verjährungsfrist jedoch auf drei Jahre ausgeweitet. Genaueres kann der Versicherungsnehmer zu diesem Punkt in seinem Versicherungsvertrag nachlesen. Dann müsste es umgekehrt genauso sein.
Gruß, Boxerchen

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw.
mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt.
wie ist die verjährungsfrist?

es ist richtig, dass schulden eine sache der ehre ist. ich bin leider durch andere ihre schuld in den konflikt gekommen, zahlungsunfähig zu sein. kurz nach der zahlungsunfähigkeit bin ich an krebs erkrankt. die versicherung hat mich nicht mehr aufgenommen. ich war nur jahrelang einzahler. ich bezahlte den höchsten betrag. keinen cent hat die versicherung für mich ausgeben müssen, ausser ein paar briefmarken für die mahnung. ich bitte sie, mich nicht zu verurteilen. meine meinung ist, dass ich keinem irgend etwas weggenommen habe. meine krankheit finanziert auch nicht der staat, da habe ich zuviel ehre, denn ich bin und werde niemals ein hartz 4 empfänger.ich lebe bescheiden, esse bescheiden, wohne bescheiden- das wenige was ich noch habe, wird durch meine geistige arbeit finanziert.mfg Elisa

Hallo,

die frage ist bei mir nicht vollständig angekommen. Ich würde allerdings versuchen einen Rechts-Experten zu finden, da die Berechnung der Verjährungsfrist eine komplizierte Sache ist.

vielen lieben dank für deine antwort. ich war 9jahre bei dieser versicherung krankenversichert. ich habe den höchsten betrag bezahlt. die versicherung habe ich niemals in anspruch genommen. wegen kleinigkeiten bin ich nicht zum arzt gegangen. die versicherung kostete ich nur ein paar briefmarken. die rückstände betrugen 1.500,-euro für 2monate.ich bin aus der versicherung geflogen. muß dazu sagen, dass ich an der zahlungsunfähigkeit keine schuld hatte. ich habe nirgendwo andere schulden. ich wurde seit 2004 nicht mehr angemahnt. ein schufa-eintrag habe ich nicht. keinen zahlungsbefehl, keinen mahnbescheid. keine versicherung ist bereit mich anzunehmen, da ich krebs habe. gesetzlich sind andere versicherungen nicht verpflichtet.
mit liben grüssen

elisa

Forderungen, bspw. aus Kaufverträgen, Handwerksleistungen, Lieferung von Waren oder Erbringungen von Werkleistungen sowie Lohn- und Gehaltsansprüchen. Derartige Forderungen verjähren innerhalb von 3 Jahren.

Wichtig zu wissen ist, wie sich diese dreijährige Verjährungsfrist berechnet. Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn bspw. eine Forderung aus einem Kaufvertrag am 16.05.2004 entstanden ist, beginnt die Verjährung am 31.12.2004. Die Verjährung tritt somit am 01.01.2008 ein.

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt
Online … www.nordpower.org

Wenn Du seither nichts mehr bekommen hast, wird es wohl erledigt sein.

Was mich hier beschäftigt ist aber die Frage, wie das mit Dir weiter geht.
Du brauchst ja eine Krankenversicherung.
Hier gibt es seit einigen Jahren die gesetzliche Regelung, dass Dich das Unternehmen, bei dem Du zuletzt versichert warst wieder aufnehmen muss.
Ohne Gesundheitsprüfung, jedoch nur zum Basistarif
( wie AOK )Beitrag 500.-@ mon.
Also kläre das mit Deiner Versicherung ab.
Viele Grüße
Julius Jordan

Ich wünsche Dir viel Erfolg und melde Dich mal wieder, damit ich weiß was daraus geworden ist.

Hi,
in § 25 SGV IV ist die Verjährung geregelt

(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.

Allerdings bist Du ja augenscheinlich bisher gemahnt worden. Damit wird die Verjährung unterbrochen.
Details dazu sind aber Sache des Anwaltes, da muss ich dann fachlich passen.
Ich habe Ahnung wie man Geld vermehrt und Wünsche erfüllt …
Viele Grüße
Heiko Fichter

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw.
mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt.
wie ist die verjährungsfrist?

Sorry, hier kann ich nicht helfen, da es sich um eine Rechtsberatung handeln würde, welche nur ein Anwalt durchführen darf.

Viel Erfolg !

… schulden seit 2004. es besteht kein zahlungsbefehl bzw.
mahnbescheid. seit 3 jahren wurde ich nicht mehr angemahnt.
wie ist die verjährungsfrist?