Anspruch auf teilzeit nach der elternzeit

Hallo, ich schildere mal folgenden Fall:
AN hat 3 Jahre Elterzeit genommen, der jetzt im April endet. Der AN möchte aber nach Ende der Elternzeit auf Teilzeitbasis vormittags arbeiten. Allerdings möchte der AN nicht mehr zum AG zurück.Bewerbungen bei anderen Unternehmen laufen. Dafür gibt es mehrere Gründe:
-das Betriebsklima mit dem Chef ist nicht so berauschend
-Zeitlich und verkehrstechnisch ist der Weg zur Arbeit mit den Zeiten der Kinderbetreuung nicht kritisch
-Geltlich gesehen, ist aus erfahrung zu sagen, dass das Gehalt der Teilzeit zur Hälfte fast nur für Sprikosten draufgehen würden.
Fakt ist bei der Klärung wird der AN auf Teilzeit bestehen. Da der AG ein Unternehmen mit 4 Mitabeitern ist,( Rest sind 3 Azubis )kann er doch ablehnen.Was macht der AN denn dann? Für den AN ist Vollzeit nicht möglich. Muss der AN kündigen? Was sich beim Arbeitsamt nicht gut macht!? Aufhebungsvertrag? Worauf soll man sich da einigen?

Tut mir leid, aber da kann ich Dir nicht im Detail weiterhelfen. Aber evtl. kann ich Dir zumindest raten, dass Du erstmal in Teilzeit bei Deinem alten AG anfängst, wenn er es denn zulässt, solange, bis Du sicher einen anderen Job hast. Und wenn der AG Dich nicht in Teilzeit arbeiten lassen will und kann, dann sprech in an und frage ihn, ob es die Möglichkeit gibt, dass er Dir kündigt (wenn Du das wirklich willst). Erkundige Dich aber erst nach Deinem möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld!!!

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Hallo,
AN hat nach angenommener Elternzeit Anspruch auf den vollen Arbeitsplatz d.h. ganztags, allerdings nicht auf eine Teilzeitstelle. Der AG kann sich also auf die Hinterbeine stellen und verlangen, dass AN ganztags arbeitet. Der Wunsch auf Teilzeit ist ein reines „Entgegenkommen“ von AG. Meist wird in solchen kleinen Unternehmen ein Aufhebungsvertrag gemacht, was aus Sicht des AN das Beste ist. Dadurch bekommt man auch sehr häufig ein gutes Arbeitszeugnis. Nur in sehr seltenen Fällen kann kulanterweise auch eine Abfindung herausgearbeitet werden. Wenn es möglich ist, sollte der AN auf keinen Fall von sich aus kündigen.

Also nach dem Gespräch ist es genauso wie du geschrieben hast. Allerdings muss der AN kündigen. Und wenn er sich bestätigen lässt dass Teilzeit nicht geht und Vollzeit wegen der Kinderbetreuung nicht geht, dann wird man beim Arbeitsamt nicht gesperrt. Denn Kinderbetreuung ist ein wichtiger grund und daher nicht mutwillig, so das Arbeitsamt. AN kündigt jetzt, Zeugnis wird auch gut geschrieben. Anders ggeht es nicht.

Der Arbeitnehmer hat nur Anspruch auf die Stelle die er vor der Elternzeit besetzt hat und zwar auch nur in genau diesem Umfang. Wenn sie also vorher Vollzeit gearbeitet hat, ist eine Teilzeitbeschäftigung ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht möglich.
Die Folge: Der Arbeitgeber darf kündigen!