Nachzuholende Steuer-Erklärungen für Vorjahre

Hallo,
Wie lange kann das Finanzamt rückwirkend Steuererklärungen (Arbeitnehmer, Einkommenssteuer) für die Vorjahre abfordern?

Vielen Dank schon mal für die Hilfen.

Sieben Jahre

Siehe unter
http://www.lohnsteuerverein.at/steuerinfo/negativste…
mfg
Gregor

hallo,

grds. unbegrenzt. sogar bei bereits rechtskräftigen bescheiden kann das fa auch für jahre zurück den fall nochmal aufgreifen und aufrollen, wenn sich aspekte ergeben haben, die eine neubetrachtung und -bewertung erforderlich machen könnten. rausreden mit „ich habe keine belege mehr“ erweicht keinen fa-ler, solange die aufbewahrungsfristen noch nicht verstrichen sind.
praktisch sind dem natürliche grenzen gesetzt, weil die aufbewahrungsfristen begrenzt sind. nachdem die fristen für unterschiedliche belege/unterlagen auch unterschiedlich lang sind, lohnt ein blick ins www über google & freunde.
spätestens bei kompletter verjährung endet die „nachfragemacht“ des fa natürlicherweise.

saludos, borito

Hallo,
Wie lange kann das Finanzamt rückwirkend Steuererklärungen
(Arbeitnehmer, Einkommenssteuer) für die Vorjahre abfordern?

Vielen Dank schon mal für die Hilfen.

Soweit mir bekannt ist, für 5 Jahre.
Wie die 5 Jahres Frist genau gerechnet wird, weiß ich jedoch nicht.
Entweder 2011,2010,2009,2008,2007
oder aktuelles Jahr 2012,2011,2010,2009,2008

hallo der_arme_berliner,

soweit mir bekannt ist, kann das Finanzamt die letzten 5 Jahre einfordern, sofern steuerpflichtig gearbeitet wurde. Ansonsten kann eine Fristverlängerung beantragt werden oder man wird geschätzt. Genauere Auskünfte geben auch die Lohnsteuerhilfen oder Steuerberater.
lg gartehei

Hallo,

Soweit ich über unseren Steuerberater informiert bin, bis zu 10 Jahren rückwirkend.

Gruß
monika61

Einkommensteuer 6 Jahre…
Gewerbetreibende 10 Jahre
…glaube ich.

Wie lange kann das Finanzamt rückwirkend Steuererklärungen abfordern?

Hallo,

das kommt auf mehrere Faktoren an. in der Regel aber vier Jahre zzgl. der sog. Festsetzungsverjährung.

Von 2012 an gerechnet, wäre diese ab 2006 an abzugeben.

Hallo,

grundsätzlich bis zum Ablauf der 4-jährigen Festsetzungsfrist. Sie beginnt bei Nichtabgabe erst nach 3 Jahren.
Somit kann bis Ende 2012 die Steuer für 2005 festgesetzt werden.

Ich schließe mich den bisherigen Ausführungen an.

MfG

Stefan Seidel

da hab` ich keine Ahnung.