Kindergeld bei Bafög

Liebe/-r Experte/-in,
meine Situation ist folgende:
Ich bin Studentin, bekomme Bafög (470 €),
Halbwaisenrente (160 €) und Kindergeld.
Wie viel darf ich dazu verdienen, um den Anspruch auf
Kindergeld nicht zu verlieren (Grenze für Kindergeld
etwas über 7000 € pro Jahr)?
Eine eingeholte Meinung war, man bekommt IMMER
Kindergeld, wenn man Bafög erhält. Und somit darf man
in jedem Fall bis zu 400 € dazuverdienen.
Falls man es nicht so pauschal sagen kann, wie genau
errechnet sich das dann? Ich habe gehört das Bafög ist
nur zur Hälfte als Einkommen anzurechnen. Dann alle
Kosten (Miete, Semestergebühren, Nahrungsmittel(?))
gegenrechnen und der Differenzbetrag zu der
Höchstgrenze ist der, den ich jährlich dazuverdienen
kann?
Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!

Hallo,

Ich empfehle dir folgende Seite:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

Da jeder Fall individuell ist, rate ich dir den Bafög-
Rechner (auf der gleichen Seite) zu benutzen.

Viel Erfolg und lieben Gruß!

Vita

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Der Bezug von Kindergeld ist daran geknüpft, dass der Nachwuchs keine eigenen Einkünfte über dem Jahresgrenzbetrag von derzeit 7680 Euro hat. Die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung darf das Kind dabei von seinen Einkünften abziehen, um die Grenze einzuhalten.

Nicht abzuziehen sind dagegen die einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer, Beiträge zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung (BFH, Az. III R 4/07). Ebenso wenig Beiträge zur privaten Rentenversicherung, wenn das Kind in der Ausbildung oder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.

Wenn besagtes Gesamteinkommen Bafög+Nebenverdienst+Kindergeld über 7680€ übersteigen. Es reichen schon 7681€ im Jahr. Wird das Kindergeld vom Amt zurückverlangt und zwar für das ganze Jahre und nicht nur die einfache Differenz 7680€ >= Höheren Einnahmen. Sprich schlimmstenfalls werden von dir ca. 1800 € zurückverlangt.

Aber mit ner guten Steuererklärung inkl. hoher Werbungskosten kann man noch tricksen. Klärst du am besten mit deinem Steuerberater deines Vertrauens ab :wink:

Hoffe dir etwas geholfen zu haben. Googeln hilft beim Thema häufig!!

MfG

A.Brodale

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Hallo,
die sinnovolle und hilfreiche BEantwortung so detaillierter Fragen
erfolgt am besten direkt beim zuständigen Bafög-Amt…
Grundsätzliches:
1)BAfög und Kindergeld haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun.
2) Die Einkommensregelungen beim Kindergeld sind sehr kompilizert, und
es gibt da, vor allem ausbildungsbedingte, sehr viele Abzugsmöglichkeiten.
3) Die Jahres-Einkommensgrenze fürs KG liegt z. z. bei 7680€ (ab 2010
bei 8000€). Werbungspauschalen für Erwerbstätige, oder eben viele Abzüge
fürs Studium/Ausbildung sind möglich.
4) Vom Bafög wird nur der Zuschussteil (meistens die hälfte)
angerechnet. Der Darlehenspart bleibt unberücksichtigt.

Soweit in Kürze, bei Fragen einfach wieder melden.

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