Hallo ihr zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Ich bin am 01.10.2010 in eine Wohnung gezogen und habe vom Vormieter die Küche für 3.000 Euro abgekauft. Da dieser 3.500 Euro wollte und ich die restlichen 500 Euro nicht hatte, hat mein Vermieter diesen Teil übernommen. Zusätzlich wurde in einem Schreiben festgehalten:
„Nachtrag zum Mietvertrag: Die Zuzahlung bei der Übernahme der Küche in Höhe von 500 Euro ist bei einer Mietdauer bis zu zwei Jahre an den Vermieter zu erstatten.“
Nun habe ich das Mietverhältnis zum 30.09.2012 gekündigt.
Ich dachte, ich muss diese Zuzahlung nicht mehr zurückzahlen, mein Vermieter meint doch!
Könnt ihr mir helfen, wer nun Recht hat?
Vielen Dank schonmal für eure Antwort.