Sorgerecht für meine Tochter

Hallo allen.

Ich habe eine kleine Tochter (2 Jahre) und bin mit dem Vater der kleinen verheirtatet.Nun wollte ich gern festlegen das falls mir etwas zustöst und ich entweder lange ins Krankenhaus muss oder sterbe meine Tochter zu meiner Mutter soll.Ich will meinem Mann bei Gott nicht sein Kind wegnehmen und meine Mutter auch nicht.Nur kennen wir ihn gut und wissen das er Kind und arbeit nicht schaffen würde.Darum wollte ich das meine Kleine zu ihrer Oma kommt und sich mein Mann dann auf die Arbeit kontzentrieren kann und sich aber auch mit um die Kleine kümmern kann.
Gibt es da eine Möglichkeit? Er soll ja das Sorgerecht behalten nur das Auftenhaltsbestimmungsrecht soll an meine Mutter gehen.
Ich danke für die Hilfe

Hallo, das ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, kannst du das nicht einfach entscheiden. Falls dir etwas zustösst, wird eure Tochter zu ihrem Vater gehen. Du kannst antürlich schriftlich mit dem Vater eine Vereinbarung trefen, das im Fall der Fälle eure Tochter deine Mutter als Vormund bekommt und bei ihr lebt. Denk aber bitte auch daran,das auch deine Mutter älter wird und sich evtl. dann nicht mehr um die Kleine kümmern kann. Du musst auf jeden Fall mit dem Vater darüber sprechen, den eine Gerichtsverfahren zu dem auch die Kleine dann müsste, schadet vor allem dem Kind.

Hallo Darkangel 88,

Ich finde ja deine Einstellung den Kindsvater zu entlasten echt Lobenswert. Es ist so das Ihr beide das Sorgerecht habt… Ich weiß nicht ob das so einfach mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Oma geht. Frage da am besten einen Fachanwalt für Familienrecht. Der kann dir da echt weiterhelfen. Oder erkundige dich mal beim Jugendamt.

viel Erfolg

ganz ehrlich lass das Kind beim Vater ich selber schaffe es auch(ich arbeite in 3 Schichten und mache mein Meister) und wen ich Hilfe brauch bekomme ich sie viel mehr als andere und dein Tochter wird es dir auch nicht verübeln andersrum wäre es schlimmer es ist euer Kind und nicht das deiner Mutter

einen Familien anwalt um rat fragen oder beim zuständigen Jugendamt,die geben kostenlose ratschläge und helfen auch