Hallo Alex,
in Deustchland gibt es eine Insolvenzordnung, welche die Konkursordnung für West und Gesamtvollstreckungsverordnung für Ost abgelöst hat. Also gleiches Recht in Gesamtdeutschland.
Mit der Insolvenzordnung soll der in Insolvenz geratene wieder auf die Beine getellt werden. Wenn das nicht mehr geht - dann leider die Liquidation.
Man gerät in Insolvenz und er Insolvenzverwalter bestimmt über die Fortführung, Teilliquidation bzw. die gesamte Liqidation.
Sollte eine Liquidation erfolgen, werden die Forderungen gegen die Masse aufgerechnet und dann im Verhältnis Forderung zur verteilbaren Masse je Gläubiger auf die Gläubiger verteilt. Beispiel: 400 DM (Gläubiger I) und 600 DM (Gläubiger II) Forderung. Verteilbare Masse in Höhe von 500 DM. Dann erhält Gläubiger I 200 DM und Gläubiger 300 DM. Das nennt Konkursquote. Wichtig dabei ist, das es sogenannte privilegierte Forderungen (Kosten Insolvenzverwalter, Finanzamt, Löhne, Krankenkasse) gibt. Diese Forderungen werden vor der Quotenbildung bedient.
Melde Deine Forderungen beim Insolvenzverwalter mit allen Belegen etc. an. Eventuell hast Du sogar noch Vorbehalte am Eigentum angemeldet.
Beobachte Deinen Auftraggeber intensiv in Hinblick eines betrügerischen Konkurses bzw. wegen Hinterziehung von Vermögenswerten (neue Firma, neuer Name aber gleicher Geschäftsinhalt - ist in der Baubranche leider nicht selten anzureffen).
Anmerkung von mir: Schreibe die Forderung komplett ab. Solltest Du dann wirklich etwas aus der Konkursmasse erhalten - Freude.
Viel Glück
Christian