Insolvenz?

Moin moin zusammen,

mist mist mist…*grmpf*!
Sorry, aber ich ärgere mich gerad´ halb zu Tode.
Ein (Ex)Auftraggeber von mir (eine AG) hat gestern Insolvenz angemeldet.

Nun meine Fragen:
a) worin besteht der genaue Unterschied zwischen Insolvenz und
Konkurs?

b) wie komme ich am besten und am schnellsten an meine noch
offenen Forderungen
(~30.000 DM)? Eine Anwaltskanzlei meinerseits ist schon
beauftragt, aber eventuell habt ihr ja noch ein paar Tips.

Besten Dank schon einmal
Gruss
der Alex
(der es hätte besser wissen sollen, weil er es schon geahnt hat)

Hallo Alex,

in Deustchland gibt es eine Insolvenzordnung, welche die Konkursordnung für West und Gesamtvollstreckungsverordnung für Ost abgelöst hat. Also gleiches Recht in Gesamtdeutschland.

Mit der Insolvenzordnung soll der in Insolvenz geratene wieder auf die Beine getellt werden. Wenn das nicht mehr geht - dann leider die Liquidation.

Man gerät in Insolvenz und er Insolvenzverwalter bestimmt über die Fortführung, Teilliquidation bzw. die gesamte Liqidation.

Sollte eine Liquidation erfolgen, werden die Forderungen gegen die Masse aufgerechnet und dann im Verhältnis Forderung zur verteilbaren Masse je Gläubiger auf die Gläubiger verteilt. Beispiel: 400 DM (Gläubiger I) und 600 DM (Gläubiger II) Forderung. Verteilbare Masse in Höhe von 500 DM. Dann erhält Gläubiger I 200 DM und Gläubiger 300 DM. Das nennt Konkursquote. Wichtig dabei ist, das es sogenannte privilegierte Forderungen (Kosten Insolvenzverwalter, Finanzamt, Löhne, Krankenkasse) gibt. Diese Forderungen werden vor der Quotenbildung bedient.

Melde Deine Forderungen beim Insolvenzverwalter mit allen Belegen etc. an. Eventuell hast Du sogar noch Vorbehalte am Eigentum angemeldet.

Beobachte Deinen Auftraggeber intensiv in Hinblick eines betrügerischen Konkurses bzw. wegen Hinterziehung von Vermögenswerten (neue Firma, neuer Name aber gleicher Geschäftsinhalt - ist in der Baubranche leider nicht selten anzureffen).

Anmerkung von mir: Schreibe die Forderung komplett ab. Solltest Du dann wirklich etwas aus der Konkursmasse erhalten - Freude.

Viel Glück

Christian

Hi Christian,

meine Hochachtung! Dem Gesagten kann ich nichts mehr hin zu fügen. Bei einem Erklärungsversuch durch einen Juristen hätte wahrscheinlich kein Mensch was verstanden.

Gruß,
Francesco

ein wichtiger fehler aber enthalten!!!

Wichtig dabei ist, das es sogenannte
privilegierte Forderungen (Kosten Insolvenzverwalter,
Finanzamt, Löhne, Krankenkasse) gibt. Diese Forderungen werden
vor der Quotenbildung bedient.

hi,

das ist falsch! die gibt es nicht mehr:

durch § 38 InsO werden sämtliche vorrechte (vormals § 61 KO) abgeschafft. bevorrechtigte ford. gibt es nicht mehr!!!
nur noch nachrangige (s.u.). --> erhöhen sich die quoten der bisher „benachteiligte“ gläubiger …

das bedeutet: staat, sozialkassen etc. erhalten dieselbe quote wie meier und schulze!

„nachrangige forderunegn“ bezieht sich vor allem auf zinsen und nebenkosten der hauptforderung.

das nur als nachtrag und verbesserung.

gruss

showbee

p.s. komisch, das das francesco überlesen hat!

1 Like

Hi Showbee,

die lockere Erklärung hat mir so gut gefallen, dass ich dies tatsächlich überlesen habe.
Passiert mir auch mal.

Gruß,
Francesco

a) worin besteht der genaue Unterschied zwischen Insolvenz
und
Konkurs?

Konkurs gibt es nicht mehr es gibt nur noch das solvenzrecht

b) wie komme ich am besten und am schnellsten an meine noch
offenen Forderungen
(~30.000 DM)? Eine Anwaltskanzlei meinerseits ist schon
beauftragt, aber eventuell habt ihr ja noch ein paar
Tips.

schau dem ra auf die finger, ob er auch wirklich alles im griff hat. er darf auf keinen fall die anmeldung deiner forderung beim insolvenzverwalter verpassen.

ob du geld kriegst, liegt daran ob überhaupt geld da ist ( aus der verwertung des betriebes), abe dann wäre ja kein insolvenzverfahren angemeldet worden.

falls es zu einer quote kommt, kannst du mit bis 10% maximal rechnen. gesetzt du kannst nachweisen, daß du die leistung erbracht hast.

winkel

Naja - dann mal eine Frage an meine Vorredner
Hi Showbee und Francesco,

mit § 38 Insolvenzordnung alles klar. Wieder etwas dazu gelernt.

Aber eine Forderung des Insolvenzverwalters (also sein Lohn bzw. sein Honorar) wird doch immer eine priviligierte Forderung sein, denn sonst würde doch kein Mensch der Welt diesen Job übernehmen um dann mit einer Quote aus dem Rennen zu gehen.

hi chris,

sicher, das sind ja auch sogen. masseverbindlichkeiten. kosten des verfahrens sollen ja auch nicht quotal, sondern voll bezahlt werden. daher stammt doch auch der spruch „mangels masse abgelehnt“ …

das hat aber im weiteren sinne nichts mit bevorrechtigten gläubigern zu tun. du musst unterscheiden in

  • insolvenzverbindlichkeiten und
  • masseverbindlichkeiten

die ersteren sind alle die, die VOR insoverfahren entstanden, die anderen, die danach entstehen. nur die inso.verb. werden quotal bediehnt.

wichtig, denn lt. inso soll ja möglichst sanierung vor liquidierung stehen. macht nun unternehmen XYZ eine insolvenz und arbeitet nach eröffnung weiter. lfd. schulden NACH eröffnung des verfahrens sind natuerlich masseschulden und muessen voll bediehnt werden, sonst würde doch keiner mit dem unternehmen mehr zusammenarbeiten, weshalb sich die sanierungsinsolvenz erübrigen würde!

puuuuhhhh …

hoffe das war nun verständlich und kein juristendeutsch :wink:

gruss

showbee

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hi winkel,

falls es zu einer quote kommt, kannst du mit bis 10% maximal
rechnen.

mensch, du musst die leute doch nicht gleich verschrecken. ich habe schon eine unternehmensinsolvenz gesehen, dessen geschäftsbetrieb nach sanierung durch den insolvenzverwalter so blendend lief, das sie eine quote von ca. 25% anbieten konnten!

gruss

showbee

mensch, du musst die leute doch nicht gleich verschrecken.

ist realistisch sein verschrecken. auf eine von deinen quoten kommen tausende mit der quote „0“

winkel

Danke an alle o.w.T.

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