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Re: Heizungsnebenkosten Eigenleistung von Eigentümer wie in Heizkostenabrechnung berechnen
Hallo Rolando,
so weit mir bekannt, kann der Hauseigentümer sehr wohl selbst durchgeführte Wartungs- und Reinigungsarbeiten an der Heizanlage umlegen(in der Heizkostenverordnung ist definiert, was umlagefähige Heizkosten sind, Wartung und Reinigung der Heizanlage gehören dazu).
Es bleibt ihm überlassen, ob er das pauschal ansetzt (z.B. 50E für Wartung oder mit marktüblichen Stundensätzen berechnet). Da der Mieter aber Rechnungsbelegeinsicht nehmen kann, muss er sich sozusagen selbst eine formale Rechnung stellen. Genauso, wie ihm ein Installateur/Monteur ja auch seine Kosten in Rechnung stellen würde.
Bei Reinigung z.B. des Treppenhauses (also kalte Betriebskosten) verhält es sich genauso, hier muss allerdings die Umlage mietvertraglich vereinbart sein.
Dies ist meine Meinung aus Erfahrung mit Bearbeitung von Heizkosten- und auch Nebenkostenabrechnungen.
Gruß
Ziegen1
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