Anmeldung beim Finanzamt, kleines Einmaleinkommen

Hallo!

Ich bin Student ohne Einkommen, wohne noch zu Hause und werde von meinen Eltern unterhalten. BaFög bekomme ich nicht, da sie zu viel verdienen.

Ich habe jetzt die Möglichkeit im Dezember einen Auftrag anzunehmen, der mir etwa 200 Euro einbringen würde. Wäre eine einmalige Sache auf selbständiger Basis.

Muss ich mich dafür beim Finanzamt anmelden als Freiberufler (darauf würde es hinauslaufen)? Es ist nicht geplant, in 2013 weiter selbständig zu arbeiten, sondern wäre nur dieses eine Mal und auch keine große Summe.

Vielen Dank vorab!

Kann ich nix zu sagen

Eine Selbständigkeit ist immer bei den Behörden anzumelden, da es ansonsten als Schwarzarbeit gilt. Das geringe Einkommen wird allerdings zu keiner Einkommensteuerlast führen, da es weit unter dem Existenzminimum liegt. Der Auftraggeber möchte die Selbständigkeit wahrscheinlich nur, um selbst die pauschale Lohnsteuer, die er abführen müsste, wenn ein Angestelltenverhältnis bestünde. Ich würde den Job annehmen und vorab mal mit dem zuständigen Finanzamt sprechen.

Hallo,

da es einmalig ist und weit unterhalb der eink.steuergrenze liegt, geht der fiskus leer aus und sie brauchen nichts anzumelden. Dem kunden sollten sie die sache vorab erklären und möglichst statt einer rechnung nur eine quittung (ohne u.steuer-ausweis) ausstellen; vielleicht geht es auch ganz ohne quittung.

mfg ignaz

Hallo Karrel,

ich halte den Betrag i.H. von 200,00 Euro nicht für so steuerlich interessant, das eine Veranlagung durch zu führen wäre. Die Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit ist unineressant, da ohne andere steuerlicher Einnahmen dieser Betrag in den Grundfreibetrag fällt. Sollte das Finanzamt nach Einnahmen nachfragen mußt du natürlich diese Wahrheitsgemäß angeben. Es wird nur keine Auswirkungen haben.

Meine Einschätzung stellt natürlich keine Rechtsauskunft dar.
Schönen Gruß und entschuldigung für verspätete Meldung.

Rainer

Hallo, danke für die Antwort :smile:
Gibt es dazu irgendeine offizielle Quelle?
Ich finde immer nur, dass jeder Kleckerbetrag gemeldet werden muss, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man das nicht innerhalb eines Monats tut. In dem Zusammenhang heißt es dann auch immer, Grundfreibetrag heißt nicht, dass man den wortlos „einstecken“ darf. 200 Euro liegen sicher weit unter diesem 8.004 Euro, aber mich würde es nicht wundern, wenn man es trotzdem genau nimmt. Und eine Strafzahlung für diesen Betrag wär es mir nun nicht werd.

Ach, Ich maile mal das Finanzamt an…