Teilschuld Haftpflicht?

Hallo Zusammen habe eine frage und zwar was ist den wenn man bei einen Autounfall Teilschuld ist bezahlt meine Versicherung meinen Schaden wenn ich nur Haftpflichtverssicherung haben bei der Huk Corburg

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ja. Da die Haftpflicht immer für Schäden bei einem anderen leistet tut Sie dies auch bei einer teilschuld. Die Versicherer klären die Höhe und Leistung dann selbst unter einander. Ich würde Ihnen empfehlen je nach Höhe des Schadens aber die Kosten ggf selbst zu tragen um in den Prozenten nicht zurück gestuft zu werden. Kann manchmal Sinn machen.

ich danke Ihnen vielmals für die Antwort
was glauben Sie werde ich zurück gestuft ich bezahl in mom ca. 176 € vierteljährig.

lg

Bei einer Teilschuld zahlt auch die gegnerische Versicherung entsprechend der Quote der Teilschuld deinen Schaden!
Grüße Febud

Je Schaden wird man eine SF klasse zurück gestuft. Macht meist 5% vom grundbeitrag aus. Genau Zahlen können sie nur bei ihrem Versicherer erfahren
Gruss

Nein

Hallo.
Eine Haftpflicht bezahlt immer nur den Schaden Dritter, es sei denn es gelten Sonderfälle (PHV: Ausfall- Deckung, Kfz.- Assistance- Leistungen, Jur- Drive, usw.). Das ist bei HuK allerdings nicht zu erwarten.
Wird eine Teilschuld erstritten, zahlen beide VU und beide Kunden werden rabattbelastet. Manchmal ist es besser, den Schaden selbst zu tragen. Nähere Info gibts beim Versicherer und evtl. macht es Sinn, einen Anwalt zu konsultieren.
Alles Gute.

Bei einer Teilschuld muß man einen Teil des Schadens selbst bezahlen. Die Haftpflicht zahlt einen Teil des Schadens des Unfallgegners.Und seine Haftpflicht zahlt einen Teil Ihres Schadens.

Ihr Haftpflicht wird NIE etwas an Sie bezahlen. Die ist zuständig für die, die durch Sie geschädigt werden.

Danke für Ihre Antwort war sehr hilfreich!. :smiley:

Die gesellschaft bezahlt den %-Satz der Schuld die sie zu diesem Unfal beigetragen haben. um den rest müssen Sich der oder die anderen verkehrsteilnehmer kümmern.

Nein! Für das eigene Fahrzeug ist nur die Vollkaskoversicherung. Ist eine Teilschuld, das jeder seinen eigenen Schaden zahlt, dann müsste es Ihre Vollkasko bezahlen. Eine Haftpflicht ist nur für Schäden andere zuständig. Pflicht = Fremde, Kasko = eigenes Fahrzeug!

Wenn 2 PKW zusammen verunfallen und jeder Fahrer eine 50%ige Teilschuld hat, zahlt i.d.R. die Haftpflichtversicherung jeweils den Schaden des anderen. Rein formal, dürfte die gegnerische Haftpflichtversicherung nur den Anteil an Ihrem Fahrzeug übernehmen, den Sie nicht schuld sind. Wenn Sie also z.B. 10% Schuld haben und der Gegner 90%, müsste die gegnerische HV 90% Ihres Schadens bezahlen. Hochgestuft werden dann aber immer beide.

Dankeschön für die Antwort können Sie mir sagen wie weit es hochgestuft wird? also momentan bin ich bei 1 Jahr unfallfrei also bei 60 % ungefähr
lg

Das hängt von Ihren Bedingungen ab.
Von SF2 werden Sie normal nach SF 1/2
und von SF1 nach SF S hochgestuft. Damit wären Sie bei 100 bis 150 %. Sie können also davon ausgehen, dass sich Ihr Beitrag ungefähr verdoppelt.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt nur den Schaden des Unfallgegners. Deinen Schaden zahlt (in Höhe des Verschuldens des Unfallgegners) die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Solltest du keine Vollkaskoversicherung haben, bleibst du auf DEINEM Schaden in Höhe deines Verschuldens sitzen.

Bsp.: An deinem Wagen sind 1000€ Schaden, du hast eine Teilschuld von 30%:

Du musst 300€ deines Schadens selbst zahlen, 700€ bekommst du von der gegnerischen Versicherung.

Deine Haftpflicht bezahlt den Schaden an deinem Auto gar nicht, da Haftpflicht ausnahmslos gegenüber Dritten leistet.

ob teilschuld oder volle schuld ist für die rückstufung des schadenfreiheitsrabatt egal. die gegnerische versicherung zahlt „anteilig“ den schaden am eigenen fahrzeug und die eigene kfz versicherung zahlt „anteilig“ den schaden beim unfallgegner.

viele grüße

Hallo,
die Versicherung bezahlt den Schaden auf jeden Fall. Hat aber bei einer Teilschuld die Möglichkeit, Sie teilweise in Regress zu nehmen.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,

KFZ-Haftpflicht zahlt nur den Schaden den man anderen zugefügt hat, nicht den Eigenschaden.

Viele Grüss

DA KANN ICH DIR LEIDER NICHT WEITERHELFEN.
GRUSS EGON