Hallo liebes WWW-Forum,
ich habe schon viel im Web gelesen, aber so richtig schlau bin ich immer noch nicht, wie es mit dem Frühstück beim Verpflegungsmehraufwand ist. Deshalb die Frage für meinen Fall:
Ich bin meist von Mi-Do im Außendienst tätig. Nehmen wir als Beispiel von Mittwoch 8:00 Uhr bis Donnerstag 20:00 Uhr. Dabei nutze ich meinen Dienstwagen (komplett vom Arbeitgeber bezahlt) und die Hotelübernachtung INKL. Frühstück zahlt auch mein Arbeitgeber - mehr aber nicht.
Wie setze ich nun den Verpflegungsmehraufwand an? Mein bisheriges Verständnis der vielen Texte im Internet ist so:
Mi: 16h vom zuhause weg = 12 EUR
Do: 20h von zuhause weg = 12 EUR MINUS 1,57 EUR Sachbezugswert fürs Frühstück
Stimmt das so oder mache ich einen Fehler?
Vielen Dank im Voraus!