Wie Frühstück abziehen bei Verpflegungsmehraufwand

Hallo liebes WWW-Forum,

ich habe schon viel im Web gelesen, aber so richtig schlau bin ich immer noch nicht, wie es mit dem Frühstück beim Verpflegungsmehraufwand ist. Deshalb die Frage für meinen Fall:

Ich bin meist von Mi-Do im Außendienst tätig. Nehmen wir als Beispiel von Mittwoch 8:00 Uhr bis Donnerstag 20:00 Uhr. Dabei nutze ich meinen Dienstwagen (komplett vom Arbeitgeber bezahlt) und die Hotelübernachtung INKL. Frühstück zahlt auch mein Arbeitgeber - mehr aber nicht.

Wie setze ich nun den Verpflegungsmehraufwand an? Mein bisheriges Verständnis der vielen Texte im Internet ist so:
Mi: 16h vom zuhause weg = 12 EUR
Do: 20h von zuhause weg = 12 EUR MINUS 1,57 EUR Sachbezugswert fürs Frühstück

Stimmt das so oder mache ich einen Fehler?

Vielen Dank im Voraus!

moin,

sehe ich genauso.

saludos, borito

Hallo,
mit dem Thema habe ich mich leider noch nie auseinandergesetzt.
Ich hoffe einige andere Teilnehmer können Dir hier helfen.

Hallo,

da würd ich mir keine Gedanken drum machen, im Formular ist nur die Pauschale vorgedruckt, abgezogen wird das vom FA ‚automatisch‘, weil der AG auf der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 23 oder sowas) angibt, was er dir bezahlt hat und du das auf der Steuererklärung angeben mußt.

Viele Grüße

Paola

Tut mir leid, Deine Frage ist wohl bei mir im Spamordner gelandet. Ich hoffe, Du hast die angelegenheit mittlerweile klären können.

Beste Grüße,
Jerakina