Welche Steuerklasse?

Ich, Freiberuflerin, mein Mann (Ausländer), vor kurzem in D eingereist - noch arbeitssuchend. Es besteht die Chance auf eine Festanstellung bei der sein Gehalt aber nur 40 - 50% meiner Einkünfte betragen wird.

Vielen Dank.

Ich empfehle Steuerklasse III.
Dies führt eventuell zwar zu höheren vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen, die Summe aus Vorauszahlungen und Lohnsteuer bleibt jedoch gleich.
Die Steuerklasse III führt jedoch bei möglichen Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld - u.U. bereits im ersten Monat -) zu höheren Ansprüchen, da hier immer der Nettolohn zugrunde gelegt wird; dieser ist nun einmal in der günstigsten Steuerklasse am höchsten.
Vor Arbeitsaufnahme richtige Krankenkasse wählen, Beitragssätze beachten.
Gruß
steuerfux

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noch mal für Steuer-Dummies…

Ich empfehle Steuerklasse III.
Dies führt eventuell zwar zu höheren vierteljährlichen
Einkommensteuervorauszahlungen, die Summe aus Vorauszahlungen
und Lohnsteuer bleibt jedoch gleich.

Hab ich noch nicht verstanden…

Die Steuerklasse III führt jedoch bei möglichen

Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld - u.U.
bereits im ersten Monat -) zu höheren Ansprüchen, da hier
immer der Nettolohn zugrunde gelegt wird; dieser ist nun
einmal in der günstigsten Steuerklasse am höchsten.

DAS hab ich verstanden.

Vor Arbeitsaufnahme richtige Krankenkasse wählen,
Beitragssätze beachten.

Logisch.

Danke,
Karin Anna

Ich empfehle Steuerklasse III.
Dies führt eventuell zwar zu höheren vierteljährlichen
Einkommensteuervorauszahlungen, die Summe aus Vorauszahlungen
und Lohnsteuer bleibt jedoch gleich.

Hab ich noch nicht verstanden…

Ich versuch’s 'mal nicht als Schnellschuß:
Ich gehe davon aus, daß die selbständige Tätigkeit auch einen (steuerlichen) Gewinn abwirft. Dann setzt das Finanzamt Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer fest, die vierteljährlich (10.03., 10.06. …)zu leisten sind, und bei der später festzusetzenden (Jahres-) Einkommensteuer angerechnet werden. Die Lohnsteuer ist ebenfalls eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Üblicherweise setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen bei Eheleuten wie folgt fest:
Voraussichtliches (gemeinsames, zu versteuerndes) Einkommen ergibt die voraussichtliche Jahressteuerschuld. Von dieser voraussichtlichen Jahressteuerschuld werden andere voraussichtliche Steuervorauszahlungen (Lohnsteuer)abgezogen. Der verbleibende Betrag ist auf die im Kalenderjahr noch verbleibenden Vorauszahlungstermine zu verteilen (aktuell nur noch der 10.12.).
Wählt der Ehemann die Steuerklasse III, ergibt sich eine niedrigere Lohnsteuer als in den anderen möglichen Steuerklassen. Da auf die Gesamtsteuerschuld der Eheleute nun ein (relativ) niedrigerer Betrag angerechnet werden kann, erhöht sich gleichsam automatisch der Betrag der Einkommensteuervorauszahlungen.
Noch ein Hinweis:
Im nächsten Jahr alle möglichen „Veranlagungsformen“ prüfen (lassen), da die (unbeschränkte) Steuerpflicht des Ehemannes erst im Laufe des Kalenderjahres eingetreten ist. Die Zusammenveranlagung kann auch ungünstiger sein als eine getrennte Veranlagung oder für das Jahr der Eheschließung eine besondere Veranlagung.
Gruß
steuerfux
P.S.: Nicht verzagen bei weiteren Rückfragen.