KFZ Versicherung

Hallo,
bzgl. Kauf eines Gebrauchtwagens nur mal kurz nachgefragt:
Man kauft einen (Klein-)wagen, der Händler sagt beim Abholtermin, man habe noch eine Glas-Reparatur (nehme an, eine komplette Scheibe, welche lt. Händler wohl eine Bruchstelle gehabt haben soll) ausgeführt und bittet um Abtretung des Versicherungsanspruchs, was dann auch fixiert wird. Könnte man als Neuling (zumindest bei dieser Vers. ,beginnend mit diesem KFZ) irgendwelche (zukünftigen) Prämien/Einstufungs-Nachteile haben, oder ist die Sache in der Tat für die Vers. (lt. Händler) i.d.R. nur Peanuts (Reparatur übrigens erst Monate, nachdem Vers.-Jahresprämie überwiesen wurde).
Habe überlegt, mir die Rg. des Händlers dennoch mal kommen zu lassen.

Für Tipps wie immer besten Dank.

Hallo!

Wenn ich richtig verstanden habe, gab es tatsächlich oder vermeintlich die Reparatur eines Glasschaden, bevor der Autokäufer überhaupt in den Besitz des Fahrzeugs gekommen war und der Autokäufer soll die Reparatur bei seiner Teilkaskoversicherung geltend machen.

Das ist Versicherungsbetrug, also ein Straftatbestand.

Der Betrogene wird dem Täter nicht den Gefallen tun, die Straftat als Peanuts zu betrachten. Kommt die Sache ans Licht, gibt es womöglich strafrechtliche Folgen. Außerdem wird der Versicherer den Versicherungsvertrag sofort kündigen. Vorhersehbar wird der Betrüger ein Problem zumindest beim Abschluss einer neuen Teilkaskoversicherung, für die es keinen Kontrahierungszwang gibt, ein Problem bekommen.

Warum lässt sich ein Autokäufer auf solchen Mist ein? Wirklich nur Naivität? Der Autohändler ist jedenfalls eine dubiose Figur. Würde mich nicht wundern, wenn es sich beim Auto um eine Möhre mit gravierenden versteckten Mängeln handelt.

Gruß
Wolfgang

Merkwürdig und unseriös !

Der Händler will einen Schaden an seinem Gebrauchtwagen, den er dir verkaufen will, auf Kosten deiner neuen Versicherung regeln ?
Du kaufst also einen Wagen mit Glasschaden ?

Grundsätzlich, Glasschäden würde die Teilkaskoversicherung zahlen (wenn man die hat), dabei fällt die Selbstbeteiligung an.
Nur bei Glasreparatur von kleinen Steinschlagschäden kann man ohne Austausch reparieren und da verzichtet die Versicherung auf den Selbstbehalt ( weil sie Geld spart).

Und bei Teilkaskoschäden gibt es keine Rückstufung im Rabatt .

MfG
duck313