Ab wann gilt ein Betreuter als vermögend?

Habe beim Weinsberger Forum gelesen, dass vermögende Betreute die Kosten für einen gerichtlich bestellten Betreuer selbst tragen müssen. Bei mittellosen Betreuten dagegen übernimmt die Staatskasse die Kosten.
Ab welcher Summe ist also ein Betreuter vermögend?

Hallo,

grundsätzlich gilt die Grenze 2.600.-€. Dabei zu beachten:
Wenn die Betreuervergütung bezahlt worden ist, müssen noch mindestens 2.600 übrig bleiben.
In diesen 2600.- darf nicht schon das Gehalt/Rente /Bezüge vom kommenden Monat drin sein. Beispiel:
Kto.-Stand 31.1 = 2000.-€ zzgl. Bezüge 1200 für Febr. = 3200.- / Betreuerabrechnung am 02.02 (Die Vergütung gilt ja für den zurückliegenden Zeitraum) = nicht vermögend.
Es gibt auch andere Freigrenzen, zum Beispiel bei Beihilfeempfängern. Oder wenn selbstbewohntes Eigentum vorhanden ist.
Hoffe ich konnte helfen

Vielen Dank, das ging ja schnell - super - hat mir sehr geholfen

Ab einem Vermögen von über 2600 Euro gilt ein Betreuter als vermögend.
Gruß, Pandora H.