Muß WEG für Kellerdachdämmung aufkommen?

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten tragen?

Hallo,
das ist keine fachliche Frage sondern eine rechtliche Angelegenheit.Bitte einen Anwalt konsultieren.
http://www.fassadenverkleidung.com

Da eine Kellerdeckendämmung dem ganzen Haus und nicht nur den Eigentümern der unteren Wohnungen zugute kommt - wie eine Aufdachdämmung oder Dämmung des letzten Etagenbodens ja auch nicht nur dem Eigentümer der obersten Wohnung nutzt - UND eine erhebliche Veränderung der gesamten Wohnanlage vorliegt, muss die WEG die Kosten gemeinsam tragen. Sinngemäss gilt das für alle baukörperverändernden Massnahmen zur Energieeinsparung: Kellerdeckendämmung, Fassadendämmung, Einbau von energiesparenden Fenstern und Türen, Brennwertkessel oder Dachkollektoren etc.pp.

Der Eigentümer der untersten Wohnung kann von der WEG verlangen, dass das Thema diskutiert und abgestimmt wird. Und da ist dann auch das Problem - erfahrungsgemäss sind die Bewohner der Wohnungen darüber wenig einsichtig, dass soetwas gemacht werden muss, weil es - gerade bei Häusern mit Etagenheizung - zunächst nur den unteren Wohnungen „nutzt“. Diese Herangehensweise ist aber grundsätzlich falsch, weil immer das ganze Objekt betrachtet werden muss. Die neue Energieeinsparverordnung hilft dabei, evtl. mal zur Sitzung einen Energieberater einladen.

MfG, Joe

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der
Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

Hi,
genau weiss ich es nicht kommt auch auf den Mietvertrag an,
allgemein gilt aber das Sanierungsarbeiten am Vermieter hängen bleiben, meisst aber dann durch ne Mieterhöhung wider zurückfliessen

lg Guggy

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der
Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

Hi,
genau weiss ich es nicht kommt auch auf den Mietvertrag an,
allgemein gilt aber das Sanierungsarbeiten am Vermieter hängen bleiben, meisst aber dann durch ne Mieterhöhung wider zurückfliessen.
Wenn eine Eigentümergemeinschafft das beschliesst müssen die auch dafür aufkommen.
Verlangen kann der Eigner der Eg-Wohnung das schon aber in wie weit weiss ich auch nicht das müsste man im Emmisionsgesetz genauer nachlesen

lg Guggy

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der
Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

sorry, nicht mein Fachgebiet.

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der
Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

Hallo Petra
soviel Zeit muß sein ,
finde ich
ja das ist Vertragsrecht
und hier greift der Rechtssanwalt und nicht
der Energiesparexperte

Eine schönen Tag
Norbert

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der
Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der
Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

Keine Ahnung
JM

Hallo,
ja, das kann er verlangen.
Zweite Frage: das ist eine rechtliche Frage, keine Ahnung, ob es eine Wertsteigerung für das gesamte Gebäude ist oder eine Instandsetzung oder eine Reparatur.

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der
Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

Hallo Fru Kortmann,

bei Ihrer Frage handelt es sich um eine Rechtliche Frage, die Sie eher an einen Anwalt des Baurechts als an einen Energiesparexperten wenden sollten. Ich kann Ihnen dann erne helfen, wenn es um die Ausführung der Kellerdeckendämmung geht. Ob aber eine WEG die Kosten für diese Dämmung tragen muss ist nicht mein Fachgebiet.

Mit so etwaswürde auch ich mich im Vorfeld an einen Anwalt meines Vertrauens wenden. Ggf. kann man das dann noch in einer Eigentümerversammlung zur Abstimmung bringen.

Sorry
Uwe

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der
Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

Hallo P.Kortmann , hier meine Erfahrung zu diesem Sachverhalt. 1. Der Keller wird wohl Gemeinschaftseigentum sein somit muß die WEG-Versammlung diese Maßnahme beschließen und mit der Umlage bezahlen. 2. Der Vorteil der EG-Wohnungen ist hiermit am größten , die Umlage wird hier zu ca. 95% auf die EG-Wohnungen umgelegt ( 5% ist der verbesserte Gebäudewert für alle ) 3. Wenn die KG-Deckendämmung als Teil einer gesamten Wärmedämmung ist wird nach Eigentumsanteilen umgelegt. 4. Die Maßnahme muß erlaubt werden wenn keine Probleme im Keller ( z.B. Kopfhöhe , Kondensate , Zubau von Technik u.s.w. ) zu erwarten sind. MFG
Dipl.-Ing. Architekt Josef-M. Abraham 0171-6863910

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der
Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

Guten Tag Frau Kortmann,
worauf begründet der Eigentümer seinen Anspruch? Die Energieeinsparverordnung gibt dazu nichts her. Es kann natürlich durchaus sinnvoll und wirschaftlich sein, die Kellerdecke zu dämmen.

Mit freundlichen Grüßen
R. Stasch

Der Eigentümer der Erdgeschosswohnung verlangt die Dämmung der
Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

Hallo Frau Kortmann, Aus welchen Baustoff besteht Ihr Haus? Ist das Haus außen mit einer Wärmedämmung versehen? Ist das Dach, oder die oberste Geschoßdecke gedämmt?
Was steht in dem Vertrag ihrer Gemeinschaft? Wenn dort eindeutig gleiche Energieverbrauchswerte und Fakten für jede einzelne Wohnung festgelegt sind,dann sind Sie als Eigentümer der Erdgeschosswohnung benachteiligt und können Gleichbehandlung verlangen. Zum Beispiel bei einem drei Familien Haus hat die Wohnung in der ersten Etage immer die günstigsten Verbrauchswerte.
Von unter wärmt die „Erdgeschosswohnung“ und durch die warme Wohnung in der 2. Etage entweicht die warme Luft des Eigentümers der 1. Etage nicht so schnell wie wenn dort nicht beheizt wäre.
Grundsätzlich versucht in der Physik die warme Luft sich immer der kalten anzugleichen!
Sie sind am besten beraten, wenn sie mit ihrem Vertrag einen Fachanwalt aufsuchen und sich dort beraten lassen.
Ansonsten hoffe ich das ich ihnen ein Stückchen weiter helfen konnte, trotz der spärlichen Information.
Liebe Grüße hagüme

Kellerdecke. Kann er das verlangen?
Zweite Frage: Muss die Wohneigentümergemeinschaft die Kosten
tragen?

Ja, ist mir schon klar. Trotzdem herzlichen Dank.

Hallo,
das ist keine fachliche Frage sondern eine rechtliche
Angelegenheit.Bitte einen Anwalt konsultieren.
http://www.fassadenverkleidung.com

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das wird mir (uns) weiterhelfen.
Gruß

Ihre Antwort passt nicht so recht zu meiner Frage. Trotzdem vielen Dank.

Trotzdem danke.

Ja, stimmt. Trotzdem vielen Dank.
Gruß

Danke für die Antwort.
Aber soetwas wird doch von der Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt. Die Frage ist: Wenn nun dagegen entschieden wird, kann der Eigentümer der Erdgeschosswohnung das dennoch verlangen?
Danke schon mal im Vorraus.

Vielen Dank trotzdem.
Gruß