Sorgerecht minderjähriger Tochter

Tochter(17)lebt in Mutter-Kind-Heim und hat ein 4 Monate altes Baby. Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Oma. Da die Tochter aber minderjährig ist sagt das Jugendamt, sie muss ins Mutter-Kind-Heim. Das Jugendamt hat aber kein Gerichtliches Sorgerecht. Nun musste das Baby ins Krankenhaus und Tochter musste auch Krankheitsbedingt bei der Oma bleiben für 1 Woche, damit sie die anderen Babys nicht ansteckt. Das Baby wurde durch das Mutter-Kind-Heim abgeholt und Tochter wurde darüber nicht informiert, auch nicht die Oma. Das Mutter-Kind-Heim teilte der Oa jedoch gestern mit, dass "Die Massnahme " für meine Tochter beendet wurde. Jetzt meine Frage. Hat das Mutter-Kind-Heim das Recht, das Baby der Tochter vorzuenthalten, oder zu entziehen ? kann die Oma nicht dagegen einschreiten und wenn ja, wie ??

Hallo,
wenn die Oma das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, geht ohne sie garnichts auch kein Krankenhausaufenthalt.
Wenn die Maßnahme beendet ist, gibt es ja eh kein Problem mehr.
Grüße
Charlotte

Leider ist es nicht so leicht. Ich bin der Vater der 17 Jährigen Tochter und diese ist bei ihrer Oma aufgewachsen. Da sie noch minderjährig ist, hat wohl das Jugendamt das Sorgerecht für ihre Tochter, also meiner Enkelin. Das Mutter-Kind-Heim hat telefonisch mitgeteilt, dass die Massnahme für meine Tochter beendet ist, was aber anscheinend nicht für meine Enkelin gilt. Das Mutter-Kind-Heim hat heute einfach meine Enkelin aus dem Krankenhaus geholt und niemanden darüber informiert. Die Oma meiner Tochter ist fix und fertig und weiss nicht, wie sie rechtlich vorgehen kann. Sie meint, sie habe das Sorge und aufenthaltsrecht für meine Tochter, aber sie weiss nicht, wie das mit dem Baby meiner Tochter ist…

Verstehe - ich denke, ihr braucht einen Familienanwalt.
Wenn familiär alles in Ordnung ist, ist es vielleicht garnicht so schwer auch für das Baby das Sorgerecht zu bekommen. Ich würde sofort einen Anwalt kontaktieren,damit das Baby in die Familie kommt.
Warum das JA da überhaupt mit drin ist, ist mir nicht ganz klar - gab es einen Grund für das JA in eurer Familie mitzumischen?
Wünsche euch alles Gute

Also bei der Oma in der Familie ist alles in Ordnung, saubere, gepflegte umgebung, eine ganze Etage für meine Tochter und Baby . Das Problem mit dem Jugendamt besteht darin, dass meine Tochter früher viel Mist gebaut hat und sie dadurch vom Jugendamt dazu „verdonnert“ wurde, in ein Mutter-Kind-Heim zu gehen. Dort lief auch nicht alles gut mit meiner Tochter, was aber nicht nur an ihr lag(da muss ich sie in Schutz nehmen)Das mit dem Familienanwalt werden wir auch machen, aber erstmal denken wir daran , dass das Baby nun alleine in diesem Mutter-Kind-Heim ist und wir wissen, ass es dort nicht gut aufgehoben ist. Mit Anwalt und Gericht dauert alles sooo lange

Die Anwältin kann einen Eilantrag stellen.
für das kind ist es in der Familie sicher besser. Wobei das JA die Verfehlungen der Tochter möglicherweise auf die Erziehung durch die Oma zurückführt.

Also bei der Oma in der Familie ist alles in Ordnung, saubere, gepflegte umgebung, eine ganze Etage für meine Tochter und Baby . Das Problem mit dem Jugendamt besteht darin, dass meine Tochter früher viel Mist gebaut hat und sie dadurch vom Jugendamt dazu „verdonnert“ wurde, in ein Mutter-Kind-Heim zu gehen. Dort lief auch nicht alles gut mit meiner Tochter, was aber nicht nur an ihr lag(da muss ich sie in Schutz nehmen)Das mit dem Familienanwalt werden wir auch machen, aber erstmal denken wir daran , dass das Baby nun alleine in diesem Mutter-Kind-Heim ist und wir wissen, ass es dort nicht gut aufgehoben ist. Mit Anwalt und Gericht dauert alles sooo lange

ja das denke ich mir auch, dass das vom JA so ausgelegt werden kann. Ich persönlich finde aber, dass meine Tochter dort eine gute erziehung genossen hat und ich weiss, dass es ihr dort an nichts gefehlt hat. Und in der Pupertät macht man nunmal unüberlegte dinge. Darunter darf aber nicht das Baby jetzt leiden. Was ist das für eine „Nestwärme“ , wenn man im Mutter-Kind-Heim in einem Büro im Bettchen liegt und nur zum füttern und saubermachen da raus kommt. Bei der Oma würde es ihr supergut gehen. Wie lange dauert soein Eilantrag ??

ich sehe das genauso, wie du. auch in 'normalen’familien können kinder über die strenge schlagen. ein eilantrag geht schnell, doch es ist natürlich fraglich, wie der richter entscheidet.
also möglichst schnell einen guten anwalt.
vg

Es erscheint mir dennoch ungewöhnlich, dass man eine Mutter von ihrem Kind trennt.
Das JA versucht doch in der Regel Mutter und Kind gemeinsam zu unterstützen.
Warum wurde das Kind denn von der Mutter getrennt?
Sammelt Argumente, die möglichst hieb-und stichfest sind. Könnt ihr nicht auch mit dem Jugendamt reden?
VG

Guten Morgen!
Mit diesem Thema kenne ich mich nicht aus. Denke jedoch, daß zu klären ist, wer dir Vormundschaft inne hat. Allerdings kann ich mirnicht vorstellen, dass ohne Zustimmung des Sorgeberechtigten ärztliche Maßnahmen eingeleitet werden dürfen.
Tippe per Handy, Fehler bitte ich zu entschuldigen :smile:
Alles Gute!
S. Neu

Sorry,
hab es nicht verstanden - zuviel Oma Mutter Tochter Baby, und kann die Frage auch nicht beantworten
Ganz klar ist aber, ohne trifftigen Grund kann das JA der Mutter auf keinen Fall das Kind vorenthalten und erst recht kein Heim!!

Guten Tag,

bitte entschuldigen Sie zunächst die verspätete Antwort und erlauben Sie mir den Hinweis, dass es sich bei meiner Antwort nicht um einen Rechtsrat im klassischen Sinne handelt - hierzu wäre auch die Kenntnis der Sachlage zu gering.

Grundsätzlich ist es nicht gestattet, ein Kind ohne Kenntnis des Inhabers des Aufenthaltsbesimmungsrechts an einen anderen Ort zu verschaffen. Der Gesetzgeber hat hier den Eingriffsmöglichkeiten z.B. des Jugendamtes extrem enge Grenzen gesetzt. Möglich wäre unter bestimmten Umständen die vorübergehende Wegnahme zum Beispiel bei einer gegenwärtigen, konkreten Gefährdung des Lebens oder der seelischen Gesundheit eines Kindes.
Aber auch dann ist der Sorgeberechtigte unbedingt und ausnahmslos umgehend über den Aufenthaltsort des Kindes zu informieren, sofern nicht vom Sorgerechtsinhaber selbst die Gefährdung ausgeht. Alles andere ist ein strafrechtlich relevanter Fall von Entziehung.
Nun ist mir Ihre persönliche Sachlage nicht bekannt, deshalb gilt mein Rat zunächst, sich mit der Einrichtung, von der das Kind weggenommen in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, mit welcher Begründung dies veranlasst wurde und von welcher Stelle die Wegnahme angeordnet worden ist.
Es ist meist hilfreicher, sich in seiner Sorge um das Kind mit den entsprechenden Stellen direkt ins Benehmen zu setzen, als vorschnell Klage einzureichen - in den seltensten Fällen nehmen Träger der Jungendhilfe Kinder „aus Jux und Dollerei“ weg.
Sollte es hier keine Einigkeit geben, ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen der Durchsetzung von Sorgerechten (auch des Aufenthaltsbestimmungsrechts) das zuständige Familiengericht, das auch in Eilfällen entscheiden kann.
Zum zweiten Aspekt Ihrer Frage. Der Kindesmutter darf ein Kind nur dann vorenthalten werden, wenn von dieser eine erhebliche, konkretisierbare Gefahr für das Wohl des Kindes ausgeht; das bloße Vermuten von Gefährdungen reicht nicht, denn mit der Unterbindung des Umgangs (über diesen sprechen wir ja in diesem Fall, nicht also vom Sorgerecht) wird ein gesetzlich verankertes Recht des KINDES verweigert.
Auch in Fragen des Umgangs sind die Familiengerichte die Ansprechpartner.

Generell darf ich empfehlen, die Angebote der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen: Sie haben das Recht auf Beratung durch das Jugendamt in allen Fragen des Sorgerechts und Ihre Tochter in allen fragen des Umgangsrechts.

Sollte es weitere Fragen geben, dürfen Sie sich selbstverständlich gerne noch einmal melden.

Herzliche Grüße,

Picard.