Recht

Hi,

Welches Landesrecht gilt im Kriegsfall vorort? Wie kann sich ein Soldat gegen Einsatzbefehle wehren, die Landesrecht infrage stellen? Bei Notarzteinsätzen hat der Einsatzleiter zwar kurzzeitig stark erhöhte Kompetenzen, muss Zwischenfälle dann aber vor Dritten rechtfertigen können. Bei den bis jetzt im Irak aufgetretenen Todesfällen scheint das anders zu sein. Wer weiss mehr?

Gruss

Biggi,
das solltest Du eigentlich schon wissen!
Das Kriegsvölkerrecht geht vor. In Verbindung mit der Haager
Landkriegsordnung natürlich.
Denn Landesrecht gilt ja dann nicht, weil kein Land übergeordnet
ist. Außer das anerkannte! KVR und die Haager Landkriegsordnung.
Außerdem gilt dabei die Genfer Konvention, wie mit den Opfern
umzugehen ist.

Jeder Soldat hat, in der BRD, auf dem Papier, das Recht, sich
gegen unzulässige, gegen verbrecherische oder nach KVR, Haager
Landkriegsordnung oder Genfer Konvention richtende Befehle mit
Verweigerung zu wehren, bzw. die Ausführung zu verweigern. Ohne
dafür Strafe befürchten zu müssen, oder gar Verurteilung durch
Militärgerichtsbarkeit.

Notärzte haben das Triade-Recht, sie entscheiden, wem sie helfen
und wen sie verrecken lassen müssen, weil sie wem anders zuerst
geholfen haben. Ich beneide keinen Ersthelfer oder Notarzt darum.
Kann mir oder Dir jederzeit am Unfallort auf der Autobahn oder
nachts auf einsamer Landstraße auch passieren. Wem hilfst Du,
und wen läßt Du gleichzeitig dafür über den Jordan tapern. Leider. So knallhart auf den Punkt kann es sein. Hoffentlich nie.
Aber, es kann!
Weitere Fragen?
Joey

Das Kriegsvölkerrecht geht vor. In Verbindung mit der Haager
Landkriegsordnung natürlich.

Guten Morgen!

Faktisch bestimmt der Sieger eines Krieges, was als Recht und richtig anzusehen ist. Wenn Menschen mit Waffengewalt losziehen, um andere Menschen zu töten - nichts anderes ist der Job - zeigte bisher jeder Krieg, daß Rechte und Konventionen wirkungslose Placebos für betroffene Menschen und Machtinstrumente für Sieger sind.

Gruß
Wolfgang

 

Hi,

das solltest Du eigentlich schon wissen!
Das Kriegsvölkerrecht geht vor. In Verbindung mit der Haager
Landkriegsordnung natürlich.

http://www.fak4.ch/truppeninfo/kriegsvoelkerrecht.htm ?

Denn Landesrecht gilt ja dann nicht, weil kein Land
übergeordnet ist.

Das verstehe ich nicht. Dann müssten die Rechtssysteme beider Staaten gleichberechtigt überlappen. Oder? Sonst regiert doch nur Willkür, also Militär und die entsprechende Berufshaftpflicht.

Außerdem gilt dabei die Genfer Konvention, wie mit den Opfern
umzugehen ist.

Wann ist Militär Opfer?

Jeder Soldat hat, in der BRD, auf dem Papier, das Recht, sich
gegen unzulässige, gegen verbrecherische oder nach KVR, Haager
Landkriegsordnung oder Genfer Konvention richtende Befehle mit
Verweigerung zu wehren, bzw. die Ausführung zu verweigern.
Ohne
dafür Strafe befürchten zu müssen, oder gar Verurteilung durch
Militärgerichtsbarkeit.

Welche Dokumentation trägt er dabei? Wie zeichnet er auf? Welche Eckdaten muss er dabei in welchem Zeitraster fixieren?

Notärzte haben das Triade-Recht, sie entscheiden, wem sie
helfen
und wen sie verrecken lassen müssen, weil sie wem anders
zuerst
geholfen haben. Ich beneide keinen Ersthelfer oder Notarzt
darum.

Sie haben das Recht Hilfe anzufordern. Und zwar sobald sie überfordert sind. Wer nicht Hilfe rufen kann, ist kein Helfer sondern nur Portalmacho. Göttergatten als Merkmalsträger bei Einsetzen der Wehen zum Beispiel.

Kann mir oder Dir jederzeit am Unfallort auf der Autobahn oder
nachts auf einsamer Landstraße auch passieren. Wem hilfst Du,
und wen läßt Du gleichzeitig dafür über den Jordan tapern.

Ich lebe gern, falls das deine Frage war.

Leider. So knallhart auf den Punkt kann es sein. Hoffentlich
nie.
Aber, es kann!
Weitere Fragen?

Ja.

Gruß

Joey

Biggi