Krankenversichert bei Minijob

Hallo

Person X hat einen 450€ Minijob. Ist sie da krankenversichert? In der Lohnabrechnung steht nur ein paar Euro für die Rentenversicherung. Krankenversicherung steht 0. Netto ausbezahlt wurden 232€.

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo,
nein, aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) ist man nicht krankenversichert
Gruss
Czauderna

Hallo
seit diesem Jahr nicht mehr - da die Grenze angehoben wurde für Minijober auf 450,-€ - erst ab 451,-€ tritt die Krankenversicherungspflicht ein. Bis dahin zahlz der Arbeitgeber nur pauschal an die Knappschaft.

Hallo

nein man ist bei einem Minijob nicht krankenversichert!

Hallo

Person X hat einen 450€ Minijob. Ist sie da krankenversichert?

Nein

ausbezahlt wurden 232€.

ist entschieden zu wenig, da stimmt was nicht,
bitte mal nachrechnen lassen.

Vielen Dank für die Antworten.

Bitte

Hallo!

Nein, es liegt in der Natur des Minijobs, dass er keine Krankenversicherungspflicht auslöst. Damit sollen die Arbeitgeber bei Aushilfen von den Lohnnebenkosten entlastet werden. Damit sich Arbeitgeber jedoch nicht nur auf Aushilfen stürzen, um zu sparen, wurden Pauschalbeiträge eingeführt. Damit Aushilfen auch etwas für ihre Rente tun, werden sie ebenfalls daran beteiligt. Die haben jedoch keine Auswirkungen auf die Versicherungspflicht.
Somit besteht kein Krankenversicherungsschutz auf Basis eines Minijobs (Begriff offiziell: geringfügige Beschäftigung)!!!
Gruß

Karsten

Hallo,
Krankenversicherung nur wenn Beschäftigung 2012 in der Höhe Bestand. Grds. sind Minijobs krankenversicherungsfrei aber 2013 rentenversicherungspflichtig.
Gruß
Alex

Hallo,
da der Betrag von 450,- über der Grenze für KV-freie Beschäftigungsverhältnisse liegt, müsste der AG eigentlich bei dauerhafter Beschäftigung eine Anmeldung zur Krankenkasse (AOK ?) vorgenommen haben, wenn er nicht gegen gesetzliche Bestimmungen der KV-Versicherungspflicht verstoßen will. Am besten einmal den AG befragen.

VG
ayro

Hallo Freund von Person X,

der Arbeitgeber eines geringfügig entlohnten Beschäftigten, also dem 450 Euro-Job hat neben bestimmten Umlagen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Krankenversicherung zu tragen, obwohl der Beschäftigte in dieser Beschäftigung nicht krankenversicherungspflichtig ist. Die vom Arbeitgeber zu tragenden Beitragssätze liegen bei

13 % bei der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 249b Satz 1 SGB V) Ist Person X privat krankenversichert entfällt der Beitrag.

Liebe Grüße

Einsparmakler.de

Der Mini-Job ist nach wie vor nicht krankenversichert. Den kann man sich nur leisten, wenn man anderweitig bereits abgesichert ist. Sinst zahlst du alleine für die KV ca 150 € monatlich.

Person X ist NICHT krankenversichert. Es muss/müsste eiin Job sein ÜBER 450 Euro.

MfG
-Leo!

Hallo,

über einen Minijob ist man nicht krankenversichert.

Hallo,
Nein, eine Krankenversicherungspflicht besteht erst ab 450,01 Euro. Ich würde aber klären wo die Differenz ist. Rentenversicherung ist 8,90% Arbeitnehmer: 9,45% Arbeitgeber: 9,45% bei vollem Beitragssatz. Das passt aber nicht zur Nettosumme.
Gruß
Yvonne

Ganz einfach.

Nein, die Person X ist nicht Krankenversichert. Erst ab 460,Euro Brutto kann sie sich gkv über den Arbeitgeber versichern lassen.

Gruß Sergij

www.pkv-beitrag-sparen24.de

meines Wissens darfst Du die restlichen 232 € bei Deiner Kasse abliefern.
Grüße
Hupftiegel

Meiner Meinung nach ist Person X nur allein durch Minijob -Arbeit nicht automatisch krankenversichert.
Arbeitgeber zahlt nur min.Anteil an Sozialversicherung d.h. Rentenversicherung usw.
Für verbindliche Auskuft fragen den Arbeitgeber bzw. die Argentur für Arbeit!! MfG

Hallo,

da lässt sich Person X ganz schön versch…
Der AG kann lediglich die pauschale Steuer abziehen und RV Beiträge - das ist aber auf keinen Fall so hoch.
MfG
Frankie