Lärmbelästigung

Hallo zusammen,

seit längerer Zeit nun werden wir in unserer Mietwohnung mit erheblichen Störungen der Mittagsruhe konfrontiert. Insbesondere Baulärm (Hämmern, Bohrmaschinen) lässt unseren Sohn nun zum wiederholtem Male aus dem Mittagsschlaf aufschrecken und damit ist für uns die Ruhe endgültig vorbei…
Die Rechtslage dürfte wohl klar sein, allerdings besteht das Problem, dass sich der Lärm nicht genau lokalisieren lässt.
Der Lärm könnte sowohl bei uns aus dem Mietshaus (acht Parteien), als auch aus einem benachbarten Hause (ebenfalls viele Parteien) stammen. Ich kann das unmöglich nachprüfen.
Was kann ich tun?

Für jede Hilfe schon mal Danke im Voraus.

Jörg van den Dolder

Selber Hallo…
Ich glaube nicht, daß Dir die Rechtsgrundlage klar ist. Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht mehr geregelt.
Das heißt es gibt keine Bußgeld und schon gar keine Strafvorschrift, die die Mittagsruhe schützt.
(außer es gibt in Deinem Bundesland entsprechende Landesgesetzte…?).
Geschützt ist die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr.
Außerdem ist vermeidbarer Lärm verboten. Renovierungsarbeiten fallen da jedoch nicht drunter.

mfg
Mr. Neugierig.

P.S. Außerdem finde ich es doch stark übertrieben wegen eine Ruhestörung, die nicht mal so laut ist, daß man sie genau lokolisieren kann über rechtliche Schritte nachzudenken…
>>> kleiner Denkanstoß

Die Lärmquelle lässt sich nicht lokalisieren WEIL es so laut ist. Der Lärm scheint von allen Richtungen zu kommen. Ich nehme an, dass hängt mit der Resonanz der Hauskonstruktion zusammen.
Meine Frage zielte eher darauf ab, wie ich des Lärmverursachers habhaft werden könnte, damit ich ihn mal ansprechen kann, bevor ich rechtliche Schrite in Erwägung ziehe.
Ist es tatsächlich so, dass die Mittagsruhe nicht mehr gesetzlich geschützt ist?
Im Übrigen fällt es doch sehr wohl unter vermeidbarem Lärm, wenn der Krach einer Bohrmaschine etwa sich ausgerechnet zur Mittagszeit konzentriert, oder etwa nicht?
Grüße,
JvdD

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist es tatsächlich so, dass die Mittagsruhe nicht mehr
gesetzlich geschützt ist?

Soweit wie ich mich schlau gemacht habe gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Mittagsruhe. Wenn diese aber in einer Hausordnung geregelt ist, dann gilt diese.

Soweit meine Infos. Man darf danach sogar Sonntagvormittags zwischen 9 + 12 Uhr Krach machen…

Zauberm@us