Antwort
von
nach 7 Stunden
0
hilfreich
Re: zweitwohnsitz deutschland erstwohnsitz schweiz
Hallo hyawata,
ich hab keine Ahnung warum mich wer-weiß-was zu dieser Frage als Experten ausweist und daher kann ich dir nur bedingt weiterhelfen.
Da ich vor ähnlichem "Problem" stand, als ich eine Zeit lang im europäischen Ausland gearbeitet habe.
Steuerpflichtig solltest du nach einem Aufenthalt im Ausland von mehr als 184 Tagen pro Jahr nicht mehr sein.
Die gezetzlichen Sozialabgaben, wie
Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. und meiner Meinung nach auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung musst du weiterhin nach Deutschland abführen.
Aber wie gesagt ich bin auf diesem Gebiet kein Experte.
Ween ich in Deutschland gemeldet bleiben will, obwohl ich in
der Schweiz arbeite und wohne, muss ich dann krankenversichert
sein in Deutschland und bin dort dann auch steuerpflichtig?