Private Rentenversicherung gekündigt

Hallo.Ich 76 Jahre habe meine private Rentensversicherung gekündigt,da ich Finanziell sehr schlecht da stand.Nun folgendes,ich habe ein im Heim lebenden geistig behinderten Sohn 53 Jahre alt.Das Sozialamt zahlt die Heimkosten und ich bin wegen meiner niedrigen Rente von der Unterhaltspflicht befreit.Als ich damals die Versicherung abgeschlossen habe,gab ich meinen Sohn als Versicherten an und ich die Versicherungsnehmerin,die auch bezugsberechtigt ist.Im August 2013 währe es zu einer Kapitalauszahlung gekommen,jetzt meldete sich das Sozialamt un will wissen wann die Versicherung ausbezahlt wird und wieviel.Der Rückkaufwert betrag 12,000Euro.Muß ich jetzt damit rechnen,das ich was davon ans Sozialamt abgeben muß.Ich selbst komme im Monat fast nicht über die Runden und dazu verliere ich altersbedingt meine Zähne,bräuchte also auch noch ein Gebiss,und das kostet was.Hat das Sozialamt das recht anspruch auf das Geld zu erheben.Danke für jede antwort.

Hallo,

es gibt gewisse Freibeträge und mehr dazu kann man z.B. hier lesen: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/verm…

Beste Grüße
tripleZ

Hallo.Ich 76 Jahre habe meine private Rentensversicherung
gekündigt,da ich Finanziell sehr schlecht da stand.Nun
folgendes,ich habe ein im Heim lebenden geistig behinderten
Sohn 53 Jahre alt.Das Sozialamt zahlt die Heimkosten und ich
bin wegen meiner niedrigen Rente von der Unterhaltspflicht
befreit.Als ich damals die Versicherung abgeschlossen habe,gab
ich meinen Sohn als Versicherten an und ich die
Versicherungsnehmerin,die auch bezugsberechtigt ist.

Vorausgesetzt, die Angaben sind so richtig, dann sind Sie die wirtschaftlich Berechtigte.

Im August
2013 währe es zu einer Kapitalauszahlung gekommen,jetzt
meldete sich das Sozialamt un will wissen wann die
Versicherung ausbezahlt wird und wieviel.

Der Rückkaufwert
betrag 12,000Euro.Muß ich jetzt damit rechnen,das ich was
davon ans Sozialamt abgeben muß.Ich selbst komme im Monat fast
nicht über die Runden und dazu verliere ich altersbedingt
meine Zähne,bräuchte also auch noch ein Gebiss,und das kostet
was.Hat das Sozialamt das recht anspruch auf das Geld zu
erheben.Danke für jede antwort.

Ohne für die Aussagen eine Garantie geben zu wollen, gehe ich davon aus, dass das Sozialamt die Auszahlung nicht als Vermögen Ihres Sohnes ansehen kann.

Wohl aber kommt eine Anrechnung als Ihr eigenes Vermögen in Frage, da Sie ja prinzipiell für Ihren Sohn aufkommen müssen.
Hierzu gibt es allerdings Freigrenzen.

Ob Sie diese überschreiten kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, gehe aber davon aus, dass der Betrag innerhalb der Freigrenzen liegt.

Gruß Dirk

Das ist eine eher juristische Frage im Hinblick aufs Sozialversicherungs- und ggf. Verwaltungsrecht. Ich bin kein Jurist und empf. daher einen solchen zu befragen.

Im Übrigen besteht meines Wissens immer ein Anspruch des Sozialamts, wenn Vermögen da ist bzw. hinzukommt. Ob da aber Freibeträge etc. gelten, weiss ich nicht. Ansonsten: wie vor.

VG Jens

Hallo silvmoni2013,

ja das Sozialamt hat das Recht Einkünfte und Vermögen der Angehörigen zu berücksichtigen.
Wäre das nicht so, dann müsste die Allgemeinheit die Kosten übernehmen.
Dann wäre jeder, der eine private Pflegeversicherung abschließt um sein Vermögen zu schützen und den Staat zu entlasten ja ein kleiner Samariter.

Aber es gibt natürlich gewisse Freibeträge, die von Fall zu Fall entschieden werden.
So werden die Zähne, eine Altersvorsorge, eine Bestattungsvorsorge angerechnet und nicht verwertet.
Ich denke, dass Du die 12000,- € behalten darfst.

Da Du eine kleine Rente hast stellt sich die Frage, ob Du Unterstützung gemäß § 12 Sozialgesetzbuch bekommen würdest.
Dazu müsste die Rente unter 800,- € liegen.

Viele Grüße
Franjo