Hessisches Reisekostengesetz, Kürzung des Tagesgel

Die Frage ist: Wie hoch kann das Tagegeld bei einer 8-stündigen Dienstreise gekürzt werden, wenn amtliche Mittagsverpflegung gewährt wird und wo ist das begründet (Steuerrecht, Anordnung des Landes)?

Hallo,
das Hessische RK kenne ich nicht.
mfg
Ben

Die Frage ist: Wie hoch kann das Tagegeld bei einer
8-stündigen Dienstreise gekürzt werden, wenn amtliche
Mittagsverpflegung gewährt wird und wo ist das begründet
(Steuerrecht, Anordnung des Landes)?

nach dem Bay. Reisekostengesetz heißt es: Erhalten Dienstreisende ihres Amts wegen unentgeltlich Verpflegung, ist
1.
vom Tagegeld (Art 8) für das Frühstück 20 v.H., für das Mittag- und Abendessen je 40 v.H. des vollen Satzes
zu kürzen

Die Frage ist: Wie hoch kann das Tagegeld bei einer
8-stündigen Dienstreise gekürzt werden, wenn amtliche
Mittagsverpflegung gewährt wird und wo ist das begründet
(Steuerrecht, Anordnung des Landes)?