Kündigung nach Kündigung

Hallihallo,

ein AN kündigt heute zum Jahresende, um dem AG die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig einen Nachfolger zu finden.

Darf nun der AG bereits zum nächstmöglichen Termin seinerseits Kündigen oder gibt es da irgend einen Schutz?

Byebye und Danke
Rolf

Kontrollüberlegung: Der Arbeitnehmer kündigt zu einem Termin, der 20 Jahre in der Zukunft liegt. Sichert er sich so für 20 Jahre seinen Job, oder unterliegt er trotzdem ganz normal weiter der Gefahr, dass ihm - zu einem früheren Termin - gekündigt wird?

Levay

Hallihallo,

ein AN kündigt heute zum Jahresende, um dem AG die Möglichkeit
zu geben, rechtzeitig einen Nachfolger zu finden.

Darf nun der AG bereits zum nächstmöglichen Termin seinerseits
Kündigen

Ob der AG dann doch sehr schnell einen Nachfolger für den AN hat lassen wir mal dahin gestellt sein. Er kann. Die Kündigung ist einseitig empfangsbedürftig und muss die gestzl./vereinbarte Frist einhalten.

oder gibt es da irgend einen Schutz?

Ob ein Kündigungsschutz zutrifft kann hier nicht beantwortet werden. Selbst wenn; der AN wollte ja selbst raus. Und das es sich um eine schwangere Frau handelte, welche selbst kündigte schließen wir hier mal aus. Da der AN selbst kündigte ist der AG eine Sozialauswahl nicht mehr zu binden.
Wäre wohl besser gewesen eine Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen zu treffen. Hier meinte es der AN „zu gut“ mit seinem AG und „schoss sich selbst ins Knie“.

Byebye.

*lach*

Ja, so ähnlich waren meine Gedanken auch. Eine Mitarbeiterin hatte darüber laut nachgedacht und mich durch ihre Überlegungen völlig verunsichert. So lange SIE nicht kündigt, ist mir das auch wurscht :smile:

Danke für Deine Info
Rolf

Schon wieder
Hi!

Ob der AG dann doch sehr schnell einen Nachfolger für den AN
hat lassen wir mal dahin gestellt sein. Er kann. Die Kündigung
ist einseitig empfangsbedürftig und muss die
gestzl./vereinbarte Frist einhalten.

Bis hier isses korrekt - das war es dann aber auch schon!

Da der AN selbst kündigte ist der
AG eine Sozialauswahl nicht mehr zu binden.

Du hast sicherlich eine Quelle für diese gewagte - und vor allem völlig blödsinnige - These, oder?

Wäre wohl besser gewesen eine Vereinbarung im gegenseitigen
Einvernehmen zu treffen. Hier meinte es der AN „zu gut“ mit
seinem AG und „schoss sich selbst ins Knie“.

Es wäre besser, wenn Du Dir endlich abgewöhnen würdest, Deine falschen Thesen hier als Fakten zu verkaufen!

LG
Guido

Du hast sicherlich eine Quelle für diese gewagte - und vor
allem völlig blödsinnige - These, oder?

bitte sachlich bleiben Guido

Hallo Rolf,

ist mir das auch wurscht :smile:

Na ja, ist Dir aber klar, dass Du damit eine sehr loyale und eigentlich Deiner Firma verbundene Mitarbeiterin hast.
Sonst würde sie ja solche Überlegungen nicht anstellen.
(so das nicht ständige Übung bei der Mitarbeiterin ist)
Ich finde, du solltest versuchen, sie zu halten.
Gruß
Peter

Hallo,

natürlich kann der AG zum frühmöglichsten Termin die Kündigung annehmen, und muss nicht warten wie AN es beliebt .

Ausgangspunkt ist doch eine Vertragliche Vereinbarung die in der Regel auch die Kündigungsfristen für beide Parteien regelt oder regeln sollte.

In dem Fall sollte man sich erst einmal die Kündigungsfristen ansehen wenn man schon ein Jahr
vorab kündigen möchte.

gesetzlich im Arbeitsrecht in § 622 BGB geregelt

Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren: Kündigungsfrist 1 Monat
Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren: Kündigungsfrist 2 Monate
Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren: Kündigungsfrist 3 Monate
Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren: Kündigungsfrist 4 Monate
Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren: Kündigungsfrist 5 Monate
Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren: Kündigungsfrist 6 Monate
Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren: Kündigungsfrist 7 Monate
jeweils zum Ende eines Kalendermonats.
Und woher wissen wir nun ob diese überhaupt eingehalten wurde.

Auf Grund der Fragestellung die eher Theoretisch einzuordnen ist zumindest für mich
nicht ersichtlich.

Sozialauswahl,
naja hier würde ich nun nicht so hart ins Gericht gehen wollen,

Diese Frage stellt sich ja schon nicht aus der Fragestellung.
Richtig wenn ein derartiger Einwand kommt ( derartiger Spruch ) wird man in der Regel darauf
anspringen.( man sieht es ja )
Hat aber mit der ursprünglichen Frage nichts zu tun, zumindest zu dem Zeitpunkt noch nicht.

Unverständlich für mich ist das man die nächste Baustelle auftut die eigentlich gar nicht vorhanden ist, vor allem wenn man das ganze erst am nächsten Tag möglicherweise liest, wie so anderes!

Selbst wenn ich zugeben kann das mit der Sozialauswahl auch nicht zu verstehen, kann es ohne belang sein da zunächst die Frage der Kündigung an sich zu beantworten wäre, und zwar rein
vertragsrechtlich für beide Seiten…
Hier fehlen uns aber auch wieder Anhaltspunkte wie Grundsätzlich diese Frage zu bewerten wäre,
da Fragesteller hierzu keine Auskunft erteillt.( vertragliche Kündigungsfristen ).

Wenn man Deinen Beitrag zur gestellten Frage bewerten müsste stellt man fest
keinerlei produktive Aussage zur gestellten Frage,und das obwohl doch so Firm in dieser Sache.
Schlimm ist das ja niemanden dadrurch geholfen ist.

Wie wäre es mal mir einer Antwort die diskutabel wäre dahingehend wie es sein sollte?
Einen Kochen kann selbst ein Blinder hinwerfen.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Peter,

schon klar. Es geht um den Freund der Mitarbeiterin, somit überhaupt nicht um meinen Laden :smile:

bye
Rolf

Entschluss
Hi!

Ich habe zwei Entscheidungen getroffen.

Die Erste: Ich werde auf Deine sinnentleerten Postings, die mit der Ursprungsfrage nichts zu tun haben, aus dem Zusammenhang gerissen sind und auch stellenweise falsch sind, nicht mehr reagieren, da es sich nicht lohnt - zumindest werde ich das versuchen.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht, mir Deine rechtlichen Postings der letzten Jahre anzusehen, und wie sollte es anders sein? Es war NICHTS dabei, was brauchbar, geschweige denn RICHTIG gewesen wäre.

Die Zweite:
Das wirst Du schon merken.

LG
Guido

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