Schweizer Kind, deutscher Vater Rechtsproblem

Hallo, ich hab mal eine Frage und zwar kenne ich einen Bekannten, der zwei Kinder hat. Eines was in Deutschland lebt und eines was in der Schweiz lebt ( Beide von verschiedenen Müttern )
Beide Mütter sind Psychisch nicht ganz stabil woraufhin das deutsche Kind schon zum Vater durfte, woraufhin der deutsche Vater wieder von der Schweiz nach Deutschland zog.
Das schweizer Kind, lebt noch bei der schweizer Mutter, diese jedoch schon einige male in einer psychatrischen Einrichtung war.

Nun meine Frage:
Wenn der Vater nun auch das zweite Kind ( Schweiz ) haben möchte aus Angst das dem Kind was passiert auf Grund des psychischen Zustandes der Mutter, wie bzw was müsste er tun und wie stehen die Chancen, da es ja ein schweizer Kind ist und uns die Deutsche Anwälte nicht sehr viel bringen da sie das recht in der Schweiz nicht kennen.

Da auch ich das Schweizer Recht nicht kenne, kann ich nur den Tip geben, sich mal mit dem hiesigen Jugendamt bzw. evtl. auch dem Schweizer Pendant in Verbindung zu setzen. Die beraten kostenlos und aufs Kindeswohl ausgerichtet.

Ich kenne mich da überhaupt nich aus. Sicher wäre der Ansprechpartner die zuständige Sozialbehörde. Wer das ist erfährst Du auf der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde (Stadt) der Mutter.

Hallo,

sehr kompliziert, da kann ich leider auch nicht weiterhelfen.

Viel Glück noch
Uli

hallo BlackAmerican,

es ist einigermassen schwierig zu antworten, wenn man nicht die Details kennt, wenn man kein Anwalt ist (so wie ich). Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keinen Anwalt gibt, der deinem Bekannten nicht helfen könnte. Vielleicht stehen die Chancen gar nicht so schlecht; immerhin durfte das deutsche Kind schon mal zum Vater. Das könnte doch ein gewichtiges Argument sein, auch das andere Kind zu bekommen.

wenn der deutsche Anwalt nicht mehr weiter weiss, so kann man gleichzeitig einen schweizer Anwalt einschalten, oder?

Das mir der psychischen Labilität ist allerdings so eine Sache. Wer kann dir das bestätigen? Das ist immer eine Auslegungssache; es sei denn, du hast ein Gutachten.

viel Glück

S.

sorry, davon verstehe ich nichts

ich würde trotzdem zum Anwalt gehen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen . die Sachlage der Mutter schildern , oder zum Jugendamt gehen und denen die ganze Sache schildern . vielleicht hilft es ja . viel Glück .Lg

Hallo. Also ich denke mal im Grundsatz geht das Kindeswohl vor. Auch in der Schweiz.

In wie weit die Mutter sich aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr um ihr Kind kümmer kann,sollte von von einem Arzt/Jugendfürsorge entschieden werden. Ich würde Menschen nicht gleich verurteilen. Die habens schon schwer genug.

Und wenn das Kind von ihm ist und er Bedarf sieht, das Sorgerecht,Umgangsrecht,aufenthaltsbestimmtungsrecht etc. (Das alleinige) einzuklagen…warum dann nicht mit e i nem deutschen u nd mit e i nem schweizer Anwalt?!

Ansonsten würde i ch einfach mal be i den Behörden nachfragen.

Lg

Hallo soweit es mir bekannt ist wird dein Bekannter das Kind nicht so einfach nach Deutschland holen können, da das Kind Schweizer Staatsbürgerschaft hat hinzu kommt haben sie ein gemeinsames Sorgerecht Frage der psychische Zustand der Mutter ist in diesem Fall irrelevant nur dann kommt es zu tragen wenn sie durch ihre Psyche sich selbst bzw. dem Kind Schaden zufügen könnte was er nachweisen müsste. Also wenn sie durch ihr psychisches Verhalten sich selbst und das Kind gefährdet und er gemeinsames Sorgerecht hat dürften die Chancen eigentlich nicht schlecht sein das Kind zu bekommen aber es ist ein langer Weg ich hoffe ich konnte euch helfen wünsche viel Erfolg und viel Glück. Ich selbst habe zwei Jahre um mein Kind gekämpft und das zum Schluss bekommen es ist ein schwerer Kampf.

Hallo soweit es mir bekannt ist wird dein Bekannter das Kind nicht so einfach nach Deutschland holen können, da das Kind Schweizer Staatsbürgerschaft hat hinzu kommt haben sie ein gemeinsames Sorgerecht Frage der psychische Zustand der Mutter ist in diesem Fall irrelevant nur dann kommt es zu tragen wenn sie durch ihre Psyche sich selbst bzw. dem Kind Schaden zufügen könnte was er nachweisen müsste. Also wenn sie durch ihr psychisches Verhalten sich selbst und das Kind gefährdet und er gemeinsames Sorgerecht hat dürften die Chancen eigentlich nicht schlecht sein das Kind zu bekommen aber es ist ein langer Weg ich hoffe ich konnte euch helfen wünsche viel Erfolg und viel Glück. Ich selbst habe zwei Jahre um mein Kind gekämpft und das zum Schluss bekommen es ist ein schwerer Kampf

Vielen dank für die Antwort. Sie war schon ein paar mal in der Psychiatrie, ein paar mal im Krankenhaus wegen versuchten Selbstmord und sie wollte des Öfteren während der Autofahrt auf der Autobahn aussteigen und dafür gibt es zeugen ( Mitfahrer )
Zwei Anwälte sind Mega teuer. Schon die Schweizer Anwälte sind meines Erachtens schon kaum zu bezahlen

nochmals, BlackAmerican: es tut mir Leid, keine detaillierteren Ratschläge geben zu können. Die Sachlage erscheint mir extrem komplex, jedoch nicht unlösbar, zu sein. Fangt doch mal „klein“ an: geht zu irgendwelchen Sozialdiensten und fragt nach; niemals locker lassen.

Weiterhin viel Glück!

Hallo BlackAmerican

Ich bin jetzt kein Experte für diesen Bereich aber vielleicht kann ich trotzdem ein bisschen helfen.

Zuerst mal: das Kind, das in der Schweiz lebt hat ein Anrecht auf die deutsche Staatsbürgerschaft wenn der Vater Deutscher ist. Das ist definitiv so. Dann hätte das Kind die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland/Schweiz.

Als nächstes würde ich an der Stelle deines Freundes Kontakt zur Fürsorgestelle am Wohnort der Frau in der Schweiz aufnehmen. Wenn man sich um das Kind sorgen muss, dann sind die zuständig. Kontaktadresse kann man googeln.

Ansonsten gibt es sicherlich Anwälte, die sich mit so einer Situation auskennen. Sooo ungewöhnlich ist das nämlich nicht.

Wünsche deinem Freund das Beste und hoffe ein bisschen geholfen zu haben.

Gruss
Blendi

Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber um das Kind zu sich zu bringen muss der Vater das Sorgerecht für das Kind beantragen. Wenn er das hat ist es egal wo er wohnt, das kann ja immer mal wieder ändern.

Wenn die Mutter tatsächlich psychisch angeschlagen ist, könnte das evtl recht schnell gehen, Insbesondere wenn die Mutter einverstanden ist.

Gruerzi wohl Black American

leider habe ich da gar keine Ahnung,
mein Beruf ist Koch.

Dir alles gute liebe grüße sagt der Stefan

Hallo BlackAmerican

Vorab folgender Hinweis:
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Grundsätzlich besteht schon eine Chance darauf, dass das Sorgerecht umgeteilt wird, wenn nachgewiesen ist, dass dies besser ist für das Kindswohl. Aber das hängt auch stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Da müsste man sich evtl. von Schweizer Anwälten beraten lassen.

Sorry. Das wusste ich nicht.

Danke für die Antwort und danke für den Hinweis.