Unter: http://www.ams.at/ueber_ams/14200.html#Langzeitbesch…
habe ich das gefunden.
Ich kenne nur das deutsche Recht daher kann ich es nicht verifizieren.
Langzeitbeschäftigungslose
Langzeitarbeitslose
In Österreich werden Personen, die über 365 Tage arbeitslos gemeldet sind, als langzeitarbeitslos gezählt. Unterbrechungen bis 28 Tage (zum Beispiel durch kurze Schulungen, Krankenstand oder kurze Beschäftigungsepisoden) werden nicht berücksichtigt.
Betroffenheit
Als von Arbeitslosigkeit „betroffen“ gilt eine Person, wenn sie im Beobachtungszeitraum (1 Jahr) mindestens einen Tag arbeitslos vorgemerkt war.
Langzeitbeschäftigungslose
alle Episoden der Status „arbeitslos“, „lehrstellensuchend“ und „in Schulung“ mit Unterbrechungen von 365 Tage hat.