Zwangsversteigerung

Liebe/-r Experte/-in,
das Haus das ich momentan zur miete bewohne ,wird Zwangsversteigert ,wieviel Termine gibt es ? und wann sollte ich mein Gebot in welcher Höhe abgeben
man sagte mir das es bei ersten Termin um die volle Summe ginge und beim zweiten um unter 70 % es gäbe sogar einen dritten Termin ,ist es sinnvoll auf diesen zu warten ,ich wäre natürlich bei jeder Versteigerung dabei um schlimmes zu verhindern ,habe in das Haus ja immerhin ca. 20000 Euro investiert ,
ein Rechtsanwalt habe ich auch schon konsultiert ( Flachpfeiffe einer von vielen die nur Kohle verdienen wollen !!! )
vielen Dank

Hallo,

beim Ersttermin ist die Grenze 7/10 und beim Zweittermin 5/10 des Verkehrswertes.
Rechtsanwälte haben kaum Ahnung von Zwangsversteigerungen.
Sinnvoll ist es nicht beim Ersttermin nicht auf Zuschlag zu drängen, da man sonst zu viel bezahlt.
Ich würde beim Ersttermin 5.000.-Euro bieten,dann wird das Gebot abgelehnt und beim nächsten Termin entfallen die Gebotsgrenzen nach unten.
Mehr Infos hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

guckst du hier:
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf

Liebe/-r Experte/-in,
das Haus das ich momentan zur miete bewohne ,wird
Zwangsversteigert ,wieviel Termine gibt es ?

maximal fünf, kommt aber in der Praxis nicht vor. Meist sind es ein bis zwei Termine.

und wann sollte ich mein Gebot in welcher Höhe abgeben

kann man pauschal so nicht sagen. Kommt auf den Wert an und was Du bieten willst.

man sagte mir das es bei ersten Termin um die volle Summe
ginge und beim zweiten um unter 70 %

falsch und ein nicht tot zu kriegender Irrtum. Im ersten Termin nicht unter 50 % des Verkehrswertes. Im zweiten dann (sofern es im ersten Termin ein Gebot gab, welches keinen Zuschlag erhalten hat) gibt es keine Wertgrenzen mehr.

es gäbe sogar einendritten Termin ,

manchmal gibt es auch einen dritten, aber nur bei sehr schlechten Objekten oder überzogenen Preisvorstellungen des Gläubigers.

ist es sinnvoll auf diesen zu warten ,

eher nicht

ich wäre

natürlich bei jeder Versteigerung dabei um schlimmes zu
verhindern ,habe in das Haus ja immerhin ca. 20000 Euro
investiert ,
ein Rechtsanwalt habe ich auch schon konsultiert (
Flachpfeiffe einer von vielen die nur Kohle verdienen wollen

Das ist wahr. Es gibt sehr wenige Anwälte, die sich mit Zwangsversteigerungen auskennen. Aber dafür gibt es ja wer-weis-was.de :o))

!!! )
vielen Dank

Bitte

Z.

Antwort/en
Bei mir bist Du goldrichtig.
Ich habe nur ein Problem. Es gibt ganze Bücher voll, die über Zwangsversteigerungen schreiben.
Es würde zu weit führen, hier Ausführungen zu bringen.
Zum Deinerseits Gehörten:
Das stimmt alles nur bedingt. Die bestbetreibende Bank hat das Verfahren immer in der Hand, da sie immer mitbieten und jederzeit das Verfahren einstellen kann.
So kann sie das eventuell nicht mehr existierende 5/10 (Schuldnerschutzgrenze) bzw. 7/10 (Gläubigerschutzgrenze) immer unterlaufen.
Ein automatisches Geschenk gibt es in der ZV nicht.
Es ist nahezu immer unerlässlich, mit dem bestbetreibenden Gläubiger Kontakt aufzunehmen und nachzufragen, welchen Betrag die Bank will. Frage nach dem absoluten Mindestgebot. Wenn die nicht will, kriegst Du das Objekt nie. Natürlich wird die Bank nach 2,3 oder 4 ZV-Terminen mürbe, wenn das Objekt nicht weggeht. Aber das kommt nicht sehr oft vor.
Der Objektsweggang ist immer eine Frage des Preises.

Ich machte Dir einen Vorschlag (unkommerziell, kostenlos). Rufe mich im Job an 089-378-30460 und ich
erkläre Dir es sehr genau, was abläuft.
Das wäre 1. Wahl.
2.Wahl wäre, Du gibst mir Deine E-Mail (auch Wegwerf-mail) und ich schicke Dir kostenlos einige Blätter auf denen steht, wie eine ZV abläuft.
Ich bin Bankdirektor und weiß was Verschwiegenheitspflicht heißt.
Ich bin 35 Jahre im Kreditgeschäft tätig, habe cirka 200 ZV-Termine hinter mir.
Meine Erfahrung mit 08/15-Rechtsanwälten ist bzgl. ZV die, dass die schlichtweg wenig bis keine Ahnung davon haben. Aber die Hand halten sie immer auf.
Dumm, zu spät zu merken, dass der RA eine Pfeife ist.

Grüsse
Bracco

Hallo Bracco,
deine Antwort ist leider schon knapp 7 Jahre her aber ich interessiere mich im moment für das Thema Zwagsversteigerung und bin auf der suche nach jemand der mich unverbindlich beraten könnten .
Sollte dein angebot noch bestehen würde ich es gern in Anspruch nehmen .