kautionsrückzahlung frist

Wohnungsübergabe am 31.03.10 ohne jegliche Beanstandung durch die Eigentümer erfolgt. Dennoch wird von meiner Kaution 200 € zurückgehalten, für evtl. noch folgende Nachzahlung der Nebenkosten-Abrechnung die voraussichtlich im Januar 2011 erstellt wird (Abrechnungszeitraum ist Juli 09 - Juli 2010). In der letzten Nebenkosten-Abrechnung hatte ich eine Rückzahlung in Höhe 88 € erhalten. Die lange Frist auf die Restzahlung erscheint mir nicht angemessen.

Hallo!

Soweit mir mittlerweile bekannt, muss es einen Anlass für das zurückhalten der Kaution geben…
Da bei ihnen allerdings aufgrund der letzten Nebenkostenabrechnung keine Nachzahlung zu erwarten ist, scheint mir dieser nicht gegeben!

Oder mussten sie in den Jahren davor öfters oder hohe Nachzahlungen leisten? In dem Fall könnte sich der Vermieter darauf beziehen…

LG

Vielen Dank für die Antwort. Inzwischen habe ich das Geld bekommen. Nein, es gab keinen Anlass - denn ich hatte in den vorherigen Jahren immer Rückzahlungen. Doch die Wohnung gehört einem Kommunalverband und setzt seine Regeln einfach durch - weil sie mal schlechte Erfahrungen gemacht hatten… (O-Ton vom Chef). VLG Brigitte