Kaufvertrag baugrundstück immobilien

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Ihr Wissende,

mein Vater ist verstorben, bevor er einen Kaufvertrag für den größten Teil unseres elterlichen Grundstücks unterschreiben konnte. Es soll verkauft werden, um die enstandenen Kosten des Aufenthalt meiner Mutter im Seniorenheim zu tilgen. Ich bin nun Miterbin des gesammten Grundstücks. Zu meinem Bedauern verstehe mindestens die Hälfte des 13 seitigen Kaufvertrages nicht. Ich würde Sie gern nach der Bedeutung mehrerer Passagen in dem Vertrag fragen.

Ich zitiere.: Die Auflassung soll erklärt werden nach Vorlage des amtlichen Vermessungsergebnisses.
Die Sicherung des Anspruchs auf Auflassung soll für die Käufer eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden.

Insoweit bewilligen die Verkäufer und beantragen die Käufer,
zu Gunsten der Käufer je zur ideellen Hälfte in Abteilung X des Grundbuches XXX Blatt XXX eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Auflassung bezgl. einer Teilflächevon ca. xx einzutragen.

§8
Um den Käufern die Finanzierung des Kaufpreises und gegebenfalls ihres Bauvorhabens zu erleichtern, verpflichten sich die Verkäufer, bei der Bestellung vollstreckbarer(§800 ZPO) Grundschulden oder Hypotheken in beliebiger Höhe mit Zinsen und Nebenleistungen zugunsten deutscher Geldinstitute als derzeitiger Eigentümer mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht besteht nur, wenn in den Grundpfandsrechtsbestellungsurkunden folgende von den Beteiligten bereits jetzt getroffene Bestimmungen wiedergegeben werden:
a) Sicherungsabrede
Die Gläubiger dürfen die Grundpfandrechte nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als sie tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld der Käufer geleistet haben.
Alle weiteren Zwechbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig gezahlt ist, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung. Ab dann gelten sie für und gegen die Käufer als neuen Sicherungsgeber.

Hafte ich als Verkäuferin für den Kredit der Käufer und wie lange?

Fortbestand der Grundpfandrechte
die bestellten Grundpfandrechte dürfen auch nach der Eigentumsumschreibung auf die Käufer bestehen bleiben.

Alle Eigentümerrechte und Rückgewährungsansprüche, die mit ihr zu tun haben, werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung auf die Käufer übertragen.
Entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.

Was sind Grundpfandrechte und meinen die das gesamte
Grundstück?

Ich bin ziemlich verzweifelt, dieser Vertrag wurde von den Betreuern meiner Eltern und dem Käufer ausgehandelt.
Es gibt noch mehrere Passagen die mir „komisch“ vorkommen.

Vielen Dank für die Antworten

Hallo,
das hier kann selbstverständlich keine Auskunft eines Rechtsanwalts ersetzen. Bei Zweifelsfragen immer einen Rechtsanwalt befragen, sie sind bei einer Erstberatung gar nicht so teuer. Auch der Notar, vor dem der Vertrag geschlossen wird, muss dir Fragen beantworten.
Grundpfandrechte sind Hypothek oder eine Grundschuld. Die Vormerkung ist eine Absicherung für den Käufer, bevor er als Eigentümer eingetragen wird.
Die Eintragung von Grundpfandrechten schon jetzt benötigt er, weil ohne eine solche keine Bank ihm den Kaufpreis finanziert.
Nicht du, aber das Grundstück haftet dann für den Kredit.
Üblicherweise haftet das Grundstück, das in der Grundschuldbestellung genannt ist. Hier wurde wohl ein Teil eines Grundstücks von einem anderen abgetrennt. Wenn das einzeln im Grundbuch eingetragen ist, kann es einzeln für eine Grundschuldbestellung in Frage kommen.
CIAO,
Nordlicht

Tut mir leid, ich bin in diesem Thema gar kein Experte
!!!

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Ihr Wissende, - Viel Erfolg !

mein Vater ist verstorben, bevor er einen Kaufvertrag

für den

größten Teil unseres elterlichen Grundstücks

unterschreiben

konnte. Es soll verkauft werden, um die enstandenen

Kosten des

Aufenthalt meiner Mutter im Seniorenheim zu tilgen.

Ich bin

nun Miterbin des gesammten Grundstücks. Zu meinem

Bedauern

verstehe mindestens die Hälfte des 13 seitigen

Kaufvertrages

nicht. Ich würde Sie gern nach der Bedeutung mehrerer

Passagen

in dem Vertrag fragen.

Ich zitiere.: Die Auflassung soll erklärt werden nach

Vorlage

des amtlichen Vermessungsergebnisses.
Die Sicherung des Anspruchs auf Auflassung soll für

die Käufer

eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden.

Insoweit bewilligen die Verkäufer und beantragen die

Käufer,

zu Gunsten der Käufer je zur ideellen Hälfte in

Abteilung X

des Grundbuches XXX Blatt XXX eine Vormerkung zur

Sicherung

des Anspruches auf Auflassung bezgl. einer

Teilflächevon ca.

xx einzutragen.

§8
Um den Käufern die Finanzierung des Kaufpreises und
gegebenfalls ihres Bauvorhabens zu erleichtern,

verpflichten

sich die Verkäufer, bei der Bestellung

vollstreckbarer(§800

ZPO) Grundschulden oder Hypotheken in beliebiger Höhe

mit

Zinsen und Nebenleistungen zugunsten deutscher

Geldinstitute

als derzeitiger Eigentümer mitzuwirken. Diese
Mitwirkungspflicht besteht nur, wenn in den
Grundpfandsrechtsbestellungsurkunden folgende von den
Beteiligten bereits jetzt getroffene Bestimmungen
wiedergegeben werden:
a) Sicherungsabrede
Die Gläubiger dürfen die Grundpfandrechte nur insoweit

als

Sicherheit verwerten oder behalten, als sie

tatsächlich

Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld

der

Käufer geleistet haben.
Alle weiteren Zwechbestimmungserklärungen, Sicherungs-

und

Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalb

dieser

Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig

gezahlt

ist, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung. Ab dann

gelten

sie für und gegen die Käufer als neuen

Sicherungsgeber.

Hafte ich als Verkäuferin für den Kredit der Käufer

und wie

lange?

Fortbestand der Grundpfandrechte
die bestellten Grundpfandrechte dürfen auch nach der
Eigentumsumschreibung auf die Käufer bestehen bleiben.

Alle Eigentümerrechte und Rückgewährungsansprüche, die

mit ihr

zu tun haben, werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung

des

Kaufpreises, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung

auf die

Käufer übertragen.
Entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.

Was sind Grundpfandrechte und meinen die das gesamte
Grundstück?

Ich bin ziemlich verzweifelt, dieser Vertrag wurde von

den

Betreuern meiner Eltern und dem Käufer ausgehandelt.
Es gibt noch mehrere Passagen die mir „komisch“

vorkommen.

Vielen Dank für die Antworten

Hallo,
sorry, aber da kann ich nicht helfen - ist überhaupt nicht mein Thema. Aber was ich Dir raten kann - nimm Dir unbedingt einen Anwalt und mache das nicht per Küchen-Ratschlag aus dem Internet. Bei solchen Rechts-Problemen hängt viel zu viel dran, und so teuer ist ein Anwalt auch nicht.

Hallo,

ist die Anfrage noch aktuell?

Gruß

Günter

Ja

Hallo,

wird umfangreicher, ich melde mich die Tage wieder.

Gruß

Günter

Ja

Hallo,

leider hat es doch noch etwas länger gedauert, als erwartet. Hierfür bitte ich um Nachsicht.

Zu den Fragen:

  • Auflassungsvormerkung
    Beim Grundbuch gilt der sogenannte „öffentliche Glaube“, d. h., was im Grundbuch steht, stimmt (von wenigen Ausnahmen – wenn als Fläche 947 qm angegeben sind und es sind in Wirklichkeit nur 847 qm, dann ist das halt so).
    Bis zur Umschreibung des Eigentums auf den neuen Eigentümer verstreicht üblicherweise einige Zeit, insbesondere wenn – wie im vorliegenden Fall – ein Teil des Grundstücks weggemessen werden soll. Um in dieser Zeit den öffentlichen Glauben des Grundbuches zu erhalten (bzw. es dem Verkäufer schwierig bis unmöglich zu machen, an einen Dritten zu verkaufen) läßt sich ein Käufer üblicherweise eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch (Abt. II) eintragen. So sieht ein potentieller Kaufinteressent beim Blick in das Grundbuch sofort, dass hier bereits ein Vertrag über die Übertragung des Grundstückes / eines Grundstücksteiles geschlossen wurde.
    „Ideelle Hälfte“ heißt in diesem Fall, dass es sich um 2 Käufer (z. B. Ehepaar) handelt, die zusammen das Grundstück kaufen, also beide Eigentümer werden sollen.

-§8
Die meisten Immobilienkäufer benötigen einen Kredit, um sich die Immobilie kaufen zu können. Hierfür lassen Banken sich üblicherweise Grundschulden im Grundbuch (Abt. III) eintragen. Banken zahlen den Kredit erst aus, wenn sie die Grundschuld haben, der Käufer kann aber Grundschulden erst bestellen (zur Eintragung bewilligen), wenn er Eigentümer ist. Also unterstützt ihn der Verkäufer oft, indem er die Grundschuldeintragung bewilligt, aber nur mit der Maßgabe, dass diese Grundschuld nur für einen Kredit haften darf, mit dem dann der Kaufpreis bezahlt wird. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt dann die Eigentumsumschreibung. Deshalb soll die Grundschuld auch bestehen bleiben, so dass
der Verkäufer sein Geld erhält
der Käufer Eigentümer wird
die Bank ihre Sicherheit hat
Im übrigen haftet bei dieser Konstellation nur das Grundstück, nicht der Verkäufer als Person. Die persönliche Haftung des Kreditnehmers (=Käufer) kommt natürlich noch hinzu.

Hier im konkreten Fall wird die „noch wegzumessende Grundstücksteilfläche mit ca … qm“ belastet, nicht das gesamte Grundstück. Das Grundstück wird nach Vermessung im Grundbuch geteilt und das neue Teilgrundstück erhält eine neue Grundbuchblattnummer, so dass eindeutig zuordenbar ist, wem welches Grundstück gehört.

„Grundpfandrechte“ sind Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden. Heutzutage werden im Bankverkehr üblicherweise Grundschulden verwendet, da diese flexibler sind. Sie werden (s.o.) in Abt. III des Grundbuches eingetragen.

Übrigens ist bei jedem Verkauf darauf zu achten, dass der Verkäufer das Grundstück normalerweise „lastenfrei“, zumindest was Abt. III angeht, übertragen muss. D. h. dass evtl. noch bestehende Grundschulden oder Hypotheken in Abt. III im Zuge des Verkaufes gelöscht werden müssen. Hier empfiehlt es sich, rechtzeitig mit der im Grundbuch eingetragenen Bank Kontakt aufzunehmen, wie hoch dort die Forderung noch ist bzw. unter welchen Bedingungen Löschungsbewilligung erteilt wird.

Bisher hört sich also alles nach einem normalen Vorgang ohne besondere Fallstricke an.

Ich hoffe, ich konnte die Fragen einigermaßen beantworten. Falls noch etwas offen ist, einfach melden.

Viele Grüße

Günter