Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Ihr Wissende,
mein Vater ist verstorben, bevor er einen Kaufvertrag für den größten Teil unseres elterlichen Grundstücks unterschreiben konnte. Es soll verkauft werden, um die enstandenen Kosten des Aufenthalt meiner Mutter im Seniorenheim zu tilgen. Ich bin nun Miterbin des gesammten Grundstücks. Zu meinem Bedauern verstehe mindestens die Hälfte des 13 seitigen Kaufvertrages nicht. Ich würde Sie gern nach der Bedeutung mehrerer Passagen in dem Vertrag fragen.
Ich zitiere.: Die Auflassung soll erklärt werden nach Vorlage des amtlichen Vermessungsergebnisses.
Die Sicherung des Anspruchs auf Auflassung soll für die Käufer eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden.
Insoweit bewilligen die Verkäufer und beantragen die Käufer,
zu Gunsten der Käufer je zur ideellen Hälfte in Abteilung X des Grundbuches XXX Blatt XXX eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruches auf Auflassung bezgl. einer Teilflächevon ca. xx einzutragen.
§8
Um den Käufern die Finanzierung des Kaufpreises und gegebenfalls ihres Bauvorhabens zu erleichtern, verpflichten sich die Verkäufer, bei der Bestellung vollstreckbarer(§800 ZPO) Grundschulden oder Hypotheken in beliebiger Höhe mit Zinsen und Nebenleistungen zugunsten deutscher Geldinstitute als derzeitiger Eigentümer mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht besteht nur, wenn in den Grundpfandsrechtsbestellungsurkunden folgende von den Beteiligten bereits jetzt getroffene Bestimmungen wiedergegeben werden:
a) Sicherungsabrede
Die Gläubiger dürfen die Grundpfandrechte nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als sie tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld der Käufer geleistet haben.
Alle weiteren Zwechbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig gezahlt ist, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung. Ab dann gelten sie für und gegen die Käufer als neuen Sicherungsgeber.
Hafte ich als Verkäuferin für den Kredit der Käufer und wie lange?
Fortbestand der Grundpfandrechte
die bestellten Grundpfandrechte dürfen auch nach der Eigentumsumschreibung auf die Käufer bestehen bleiben.
Alle Eigentümerrechte und Rückgewährungsansprüche, die mit ihr zu tun haben, werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung auf die Käufer übertragen.
Entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.
Was sind Grundpfandrechte und meinen die das gesamte
Grundstück?
Ich bin ziemlich verzweifelt, dieser Vertrag wurde von den Betreuern meiner Eltern und dem Käufer ausgehandelt.
Es gibt noch mehrere Passagen die mir „komisch“ vorkommen.
Vielen Dank für die Antworten