Darf ich meinen Garten an meiner Terrasse nutzen?

Hallo
Ich hab mal eine frage .
Ich habe eine Whg mit Terrasse und ein stück Garten gemietet .
Wollte jetzt den Garten herrichten weil er wie ne Wüste aussieht .
Mein Vermieter jedoch meint das ich mit dem Garten nichts machen darf .
Im Mietvertrag aber steht die Terrasse mit drinn .
Soll ich nun das Verbot einhalten oder darf ich mein Garten trotzdem herrichten ?
Vielen Dank für die Antworten im vorraus .

Also ich sehe die Sache so: Wenn die Gartennutzung nicht im Mietvertrag steht hast du auch keinen Anspruch darauf.Ich würde versuchen mit dem Vermieter zu reden und ihm vorschlagen den Garten in Ordnung zu bringen und zu halten, wenn du ihn im Gegenzug unentgeltlich nutzen darfst. Wenn er nicht darauf eingehen sollte, kann man ja sagen das es unzumutbar ist auf so ein ungepflegtes Grundstück zu sehen und überlegen ob man eine Mietminderung zur Sprache bringt. Erkundige dich aber lieber vorher beim Mieterschutzbund, die können dir die Rechtslage genau erklären. Viel Erfolg Sabine
Hallo
Ich hab mal eine frage .
Ich habe eine Whg mit Terrasse und ein stück Garten gemietet .
Wollte jetzt den Garten herrichten weil er wie ne Wüste
aussieht .
Mein Vermieter jedoch meint das ich mit dem Garten nichts
machen darf .
Im Mietvertrag aber steht die Terrasse mit drinn .
Soll ich nun das Verbot einhalten oder darf ich mein Garten
trotzdem herrichten ?
Vielen Dank für die Antworten im vorraus .

Lieber Leidensgefährte!
Da ich kein Experte im Mietrecht bin, kann ich Dir nur als Betroffener antworten:
Als mein Vermieter mir ähnliche Schwierigkeiten machen wollte, habe ich ihn darauf hingewiesen, daß ich für ihn regelmäßig den Rasen mähe,regelmäßig die Hecken schneide,regelmäßig gieße
Wenn ich schon für meinen Vermieter geldwerte Arbeit leiste, bitte ich mir auch Gestaltungsfreiräume aus. Mein Vermieter hat das eingesehen und läßt mir nun freie Hand. Lediglich bei Baumfällungen muß ich ihn fragen. Vielleicht kannst Du mit Deinem Vermieter ein ähnliches Arrangement erzielen. Suchst du eine Lösung die einklagbar ist, mußt Du beim Mieterbund nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen

Leider kenne ich mich damit nicht aus. Die Frage die sich stellt ist ja auch ob du Geld in etwas investieren möchtest, was dir nicht gehört und was du möglicherweise wieder entfernen lassen müsstes. Aber eigentlich sollte der Vermieter froh sein und dir dankend die Erlaubnis erteilen. Also vieleicht dem Vermieter nochmal erklären…

Hallo.

Ich bin keine Rechtsanwältin aber ich würde dir raten, nochmal ganz genau in deinem Mietvertrag nachzulesen, ob ausschließlich die Terrasse an sich oder auch der Garten mit enthalten ist. Ich selber würde nochmal das persönliche Gespräch mit dem Vermieter suchen und HÖFLICH nachfragen, ob du den Garten nutzen darfst. Kannst ja z.B. darauf hinweisen, dass der Garten ja schließlich auch in gewisser Hinsicht eine Visitenkarte des Hauses und somit des Vermieters ist und es damit auch in seinem Interesse ist, dass er ordentlich aussieht. Weise ihn auch ruhig darauf hin, dass du ihm damit die Kosten für Gärtner ersparst :wink:
Inwiefern ist denn der Garten eine Wüste? Blanke Rasenfläche? Brachland mit Unkraut? Und was würdest du gern damit anstellen wollen? Blumenrabatten? Gemüsebeete? Diese Infos dürften den Vermieter sicher ebenfalls interessieren. In Stadtgebieten sind Nutzgärten, evtl. sogar mit Kompost, nicht sonderlich gern gesehen.
Denk bei alldem immer an den Grundsatz: Wie es in den Wald hineinruft… Bleib höflich, verkneif dir Forderungen und Drohungen. Damit kommt man gemeinhin weiter als mit einem Ich-will-das-jetzt-Auftreten.

Ich hoffe das hilft dir einigermaßen weiter.

GLG Angela

Hallo TomTom82.

Leider bin ich kein Rechtsexperte und kann daher wenig zur Lösung Ihres Problems beitragen. Sie schreiben, dass die Terrasse als Mietobjekt mit in Ihrem Vertrag erfasst ist. Was ist mit dem Gartenanteil? Ist auch er im Vertragtext genannt und wenn ja mit welchen Einschränkungen? Soweit mir bekannt, dürfen Sie den im Vertrag beschriebenen Garten frei nutzen, wenn er Teil der Mietsache ist. Bitte lesen Sie Ihnen Vertrag dahingehend noch einmal genau durch. Sollten Sie keine klaren Aussagen finden, empfehle ich Ihnen, sich von einer Mieterberatungsstelle in Ihrer Region über die Rechtslage zu erkundigen (Deutscher Mieterbund). In veielen Fällen ist auch ein offenes und ungezwungenes Wort mit Ihrem Vermieter ein guter Weg. Bitten Sie ihn einfach um ein Gespräch und tragen Sie ihm Ihre Wünsche vor.
Gruß Rolf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

uiiiiiiii sorry das ich nicht ggeantwortet habe aber ich bin auch kein experte in solchen dingen weiß gar nict wie die frage zu mir kam…ich hoffe jedoch das man sich schon ausführlich darüber unterhaten ha und dir helfen konnte…lg bettina