Arbeitsrecht: Pausenzeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin neu in der Arbeitswelt. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag von 30 Stunden in der Woche (6 Stunden täglich). Laut §4 ArbZG muss ich täglich 30 Minuten Pause nehmen. Wir haben bei uns in der Firma Gleitzeitregelung, dass heißt, ich muss mindestens 4 1/2 Stunden im Betrieb sein.

Meine Frage, wenn ich zur Arbeit gehe und NUR 5 Stunden im Betrieb arbeite, muss ich dann meine 30 Minuten Pause nehmen? Wenn ich die 30 Minuten nicht nehme, kann mir der AG diese 30 Minuten dennoch anrechnen? So das auf dem Papier dann als Arbeitszeit 4 1/2 Stunden und 30 Minuten Pause steht?

Ist das Rechtens?

Ich bedanke mich im vorraus für ihre Antwort.

Bei einer Arbeitszeit von 6 h ist keine Pause zwingend zu nehmen, erst bei einer Arbeitszeit von MEHR als 6 Stunden, vgl. § 4 ArbZG.

Es kann aber sein, dass es eine Betriebsvereinbarung gibt, die nicht nur längere Pausen vorschreibt (z.B. 1 h obwohl gesetzlich nur 30 oder 45 Minuten erforderlich), sondern auch Pausen, die gesetzlich nicht zwingend sind. Wenn die BV sagt, dass ab einer Arbeitszeit von mehr als 4 h 30 Minuten Pause zu gewähren bzw. wegen Gleitzeit vom AN selbständig zu nehmen sind, dann ist es korrekt, dass Ihnen bei 5 h Anwesenheit 30 Minuten Pausenzeit abgezogen werden, weil Sie sich nicht einseitig über die zwingenden Vorschriften einer BV hinwegsetzen können.

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe einen befristeten
Arbeitsvertrag von 30 Stunden in der Woche (6 Stunden
täglich). Laut §4 ArbZG muss ich täglich 30 Minuten Pause
nehmen. Wir haben bei uns in der Firma Gleitzeitregelung, dass
heißt, ich muss mindestens 4 1/2 Stunden im Betrieb sein.

Meine Frage, wenn ich zur Arbeit gehe und NUR 5 Stunden im
Betrieb arbeite, muss ich dann meine 30 Minuten Pause nehmen? ****NEIN!****
Wenn ich die 30 Minuten nicht nehme, kann mir der AG diese 30
Minuten dennoch anrechnen? ****NEIN!**** So das auf dem Papier dann als Arbeitszeit 4 1/2 Stunden und 30 Minuten Pause steht? * ***JA, WENN DU PAUSE MACHST! siehe Beispiel C****

Hallo, im Grunde genommen ist es egal. Denn Pausenzeit ist keine Arbeitszeit und wird demzufolge auch nicht entlohnt(nicht bezahlt). Du mußt laut Deinem Arbeitsvertrag, 30 Stunden Arbeitszeit wöchentlich erbringen. Mit den Pausen sieht es gesetzlich so aus.
Grundsätzlich Anspruch auf Pausen hat ein Arbeitnehmer erst bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr! als 6 Stunden. Diese Pause beträgt 30 minuten und kann durch den Arbeitgeber auch geteilt werden. Der früheste Beginn einer Pause kann erst 2 Stunden nach Arbeitsbeginn liegen. Der späteste Beginn der Pause, hat nach 6 Stunden (nach Arbeitsbeginn) zu erfolgen. Daran erkennst Du, dass Pausen bei einer geringeren täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden, gesetzlich gar nicht möglich sind!!! Aha und wir schauen etwas geplättet aus der Wäsche.
Wenn der Arbeitgeber allerdings freiwillig eine Pausenzeit von x-Minuten, Dir zur Verfügung stellt, dann ist dass sein gutes Freiwilligkeitsrecht. Er kann sich dabei auf seine gesetzliche Fürsorgepflicht berufen. Allerdings ist es jedem Abeitnehmer freigestellt, wo er seine Pause verbringt, denn es ist ja unbezahlte Freizeit!! Also kann er auch das Firmengelände verlassen!!

Pausenzeit ist somit nicht auf Arbeitszeit anrechenbar.
Du mußt auch die „Freiwillig-Pause“ nicht in Anspruch nehmen!
Wenn Du täglich 5 Stunden arbeiten sollst, dann arbeitest Du 6 Tage zu je 5 Stunden und hast somit 30 Stunden erfüllt. Und wenn Du an einem Tag eine 30 minütige Pause gemacht hast, dann mußt Du noch 30 Minuten arbeiten. Das muß nicht unbedingt am gleichen Tag sein, aber innerhalb der 30 Stunden Woche.

Beispiel A: geplante Arbeitszeit 6 Stunden.

06.00 Arbeitsbeginn
12.00 spätester Pausenbeginn
12.30 Pausenende
12.00 Arbeitsende

Du kannst also 12 Uhr bereits die Firma verlassen.

Beispiel B: geplante Arbeitszeit 6 Stunden.

06.00 Arbeitsbeginn
08.00 frühester Pausenbeginn
08.30 Pausenende
12.30 Arbeitsende

Du kannst also erst 12.30 Uhr die Firma verlassen.

Beispiel C: geplante Arbeitszeit 4,5 Stunden.

06.00 Arbeitsbeginn
08.00 frühester Pausenbeginn
08.30 Pausenende
11.00 Arbeitsende

Du kannst also erst 11.00 Uhr die Firma verlassen.

Da die Pause aber wiederum 2 Stunden vor Arbeitsende liegen muß, ist also das Beispiel A gar nicht möglich, um Pause zu machen, so wie ich es dargestellt habe.

Für längere Arbeitszeiten gibt es andere Regelungen, auf die ich hier aber nicht eingehen möchte.

Ich hoffe das alles verstanden wurde, ansonsten bitte noch mal melden.