Erbschaft Pflichtteil

kann bei Erbschaft der Pflichtteil der Kinder ausgeschlossen werden

hallo, wie das Wort schon andeutet: Pflicht…
Wenn sich Eheleute gegens. als Erben einsetzen und die kinder den Letztversterben beerben sollen, gibt es nur zwei Wege, die das Problem abmildern:

  1. Mit volljährigen Kindern kann ein Pflichtteilsverzichtsvertrag (notariell !)geschlossen werden (evtl. mit oder ohne Abfindung)
  2. Im Testament wird „als Anreiz zum Abwarten“ verfügt, dass bereits beim ersten Todesfall eine Zuwendung vom Überlebenden geleistet wird, wobei Bedingung ist, dass auf den Pflichtteil aus dem ersten Nachlass verzichtet wird.
    Ich empfehle, dass Sie sich mit einem (praxiserfahrenen) Notar zusammensetzen sollten. Ausser der Beurkundungsgebühr wird er keine Extrakosten für die anfallenden Fragen berechnen. Die Formulierungen sind immerhin vom Erfahrenen. Laien-Testamente sind oft ein Risiko.
    Freundliche Grüße
    H.G.

kann bei Erbschaft der Pflichtteil der Kinder ausgeschlossen
werden

kann bei Erbschaft der Pflichtteil der Kinder ausgeschlossen
werden

hallo frieda1959,
Pflichtteil der Kinder könnte nur ausgeschlossen werden, wenn die Kinder Dir nach dem Leben getrachtet hätten ( umbringen, mordversuche etc.) Streitereien und Undankbarkeit, Schimpfwörter etc. gehören nicht zu einem Pflichtteilsentzug. Versuchen kannst Du es immer, das Amtsgericht klärt Dich dann auf. Ein Pflichtteil ist auch immer ein barer Geldbetrag.

kann bei Erbschaft der Pflichtteil der Kinder ausgeschlossen
werden

Nein, der Pflichtteil ist gesetzlich geregelt. Auf gut deutsch gesagt das ganze Vermögen( so es denn eins ist!!!) kann meinetwegen der katholischen Kirche zugesprochen werden, abwer der Pflichtteil gegenüber den direkten Nachkommen bleibt von gesetzes wegen bestehen. Ausnahme: die oder der erbberechtigte oder direkter nachkomme hat gegenüber dem erblasser rohe gewalt ausgeübt, bzw. ihn seelisch schwer angegriffen, bzw. verbüsst eine freiheitsstrafe die mehr als ein jahr beträgt …u.s.ähnlich.

Eine Enterbung ist durch eine Verfügung von Todes wegen möglich. Der Pflichtteil kann einem Kind nur im Ausnahmefall entzogen werden (siehe auch § 2333 BGB).

Aber man könnte jemand anders einsetzen und die Kinder damit nur zu Pflichtteilsberechtigten machen. Demnach erhielten sie nurmehr die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Aber der Grund ist natürlich wichtig

Und wie ist das denn bei mir?? mein opa ist 2007 verstorben und die oma ist mit leichter demenz in einem altersheim!! das haus mit grundstück ist noch nicht überschrieben worden an meinen vater!! habe ich als enkel einen anspruch auf den pflichtteil?? hätte ich chancen den pflichtteil einzuklagen??
vielleicht können sie mir einen rat geben??!

Hallo F r i е d a 1 9 5 9,

die Ausführungen oben sind richtig (die mit der rohen Gewalt etc.), aber…Verkauft jemand alles vor seinem Tod und verschenkt das Vermögen, kann es sein, dass du von Deinem Pflichtanteil keinen Pfennig siehst, da du als Pflichterbe kein Recht auf Einsicht in die Bankunterlagen des Verstorbenen hast. So ist es mir ergangen.