Kann man einen Versorgungsempfänger auch als Rentner bezeichnen ?

Ich wollte wissen, ob eine in Frührente gekommene Frau auch die Vergünstigungen, die allgemein als Rentner dargestellt werden ( Eintritten, Kartenkauf…), in Anspruch nehmen kann.
Sie bekommt ja keine „Rente“ sondern Versorgungsbezüge.

Ich wollte wissen, ob eine in Frührente gekommene Frau auch
die Vergünstigungen, die allgemein als Rentner dargestellt
werden ( Eintritten, Kartenkauf…), in Anspruch nehmen kann.
Sie bekommt ja keine „Rente“ sondern Versorgungsbezüge.

Ich wollte wissen, ob eine in Frührente gekommene Frau auch
die Vergünstigungen, die allgemein als Rentner dargestellt
werden ( Eintritten, Kartenkauf…), in Anspruch nehmen kann.
Sie bekommt ja keine „Rente“ sondern Versorgungsbezüge.

Ein Rentner ist in diesem Sinne kein Vers/empf. , Da würde ich eher sagen das sind Harzvier Empfänger.

Ich wollte wissen, ob eine in Frührente gekommene Frau auch
die Vergünstigungen, die allgemein als Rentner dargestellt
werden ( Eintritten, Kartenkauf…), in Anspruch nehmen kann.
Sie bekommt ja keine „Rente“ sondern Versorgungsbezüge.

Meine Antwort heißt: Eigentlich ja! (aber das sagt mir nur mein Gefühl, genau weiß ich das auch nicht). Ich denke nur sie braucht dafür den Renten-(Versorgungs-) ausweis zusammen mit Personalausweis vorzulegen. Gruß Anne