Befr. Mietvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
in meinem Mietvertrag steht- das Mietverhältnis ist befristet bis 14.07.2010 und bedarf keiner gesonderten Kündigung!
Ist das rechtens?ß Heißt das, das ich zu dem Datum ausziehen oder zu versuchen den Vertrag zu verlängern???

Gruß Ingo

Hallo Ingo,

Wenn wirklich nicht mehr als das von dir zitierte Datum in dem Vertrag steht,
insbesondere keiner der gesetzlich vorgesehenen Befristungsgründe, dann ist die
Befristung schlicht unwirksam und du hast einen unbefristeten Mietvertrag. Du
mußt dir also keine Sorgen machen.

Mehr zum Thema findest du hier:

http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Mietverh…
uss/Mietvertrag/Dauer.html

Wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden, dann ist die Befristung wirksam: Der Vermieter muss einen Grund für die Befristung genannt haben, z. B. Eigenbedarf.

Wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden, dann ist
die Befristung wirksam: Der Vermieter muss einen Grund für die
Befristung genannt haben, z. B. Eigenbedarf.

Nein- Er hat gesagt, das mache Er immer so, um zu verhindern das jemand vorzeitig auszieht! es gibt keinen Eigenbedarf oder ähnliches- gruß

Es ist ein Formularmietvertrag und es steht: Das Mietverhältnis wird für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen.
Es beginnt am 15.07.2008 und endet am 14.07.2010, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Gründe sind nicht angegeben!1 Gruß Ingo

Muß ich also nicht um eine Fortzetzung des Mietverhälnisses bitten??

Hallo Ingo,
ein Mietvertrag über Wohnräume darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen befristet werden. Diese Voraussetzungen müssen im Mietvertrag konkret dargelegt werden und müssen zum vereinbarten Ende des Mietvertrag weiterhin vorliegen.
Ein Mietverhältnis kann nach § 575 BGB nur dann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will oder die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.
Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und das Mietverhältnis läuft weiter.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Muß ich also nicht um eine Fortzetzung des Mietverhälnisses
bitten??

Nein, mußt du nicht. Die Befristung ist unwirksam. Du hast einen unbefristeten
Mietvertrag.

Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Da ich den relevanten Inhalt Ihres Mietvertrages nicht kenne, kann ich auf die Frage/n auch nicht antworten. Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Hallo Ingo,
sofern in dem von dir geschilderten Fall vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis am 14.07.2010 endet, so ist diese Vereinbarung rechtsverbindlich und du musst die Wohnung bis zu diesem Termin räumen.

Sicher ist es möglich, mit dem Vermieter zu sprechen und ihn eventuell zu bewegen, einen neuen Mietvertrag mit dir abzuschließen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Gruß Willi

Danke- gruß Ingo

Danke

Hallo Ingo,

echte Zeitmietverträge, bei denen der Endzeitpunkt des Mietverhältnisses genau bestimmt ist, sind seit dem 1.11.2001 nur nach den Vorschriften des § 575 BGB zulässig.

Nach § 575 sind das folgende Gründe:
(1) wenn der Vermieter zu dem vorgesehenen Endzeitpunkt des Vertrages Eigenbedarf hat
(2) in zulässiger Weise die Räume beseitigen (z.B. Abbruch des Hauses), verändern oder instandsetzen will.
(3) die Wohnung als Werkwohnung für einen Mitarbeiter benötigt.
Siehe dazu auch im Mietrechtslexikon

www.mietrechtslexikon.de

unter Zeitmietverträge.
Die Befristung dürfte daher in Deinem Fall unwirksam sein.
Viele Grüße
walser

Vielen Dank-gruß Ingo P.S.- ich hatte vorsorglich um die Fortsetzung des Miteverhältnisses gebeten- kann das ein Nachteil sein??

Hallo,
ob ein wirksamer Zeitmietvertrag abgeschlossen wurde kann ich mit diesen Angaben nicht prüfen.
Ich rate eine Rechtsberatung bei Mieterverein oder RA um das zu prüfen, denn nach §575 BGB gibt es klare Bedingungen. Wenn diese nicht erfüllt sind ist der Mietvertrag unbefristet.
Viel Erfolg!
Gruß suver

Vielen Dank- nach §575- scheint es so zu sein, das es ein unbefr. ist- gruß

Hallo Ingo,

aus welchem Grund ist der Mietvertrag befristet?

Ist kein Grund angegeben, ist der Mietvertrag kein befristeter, sondern ein unbefristeter Vertrag.

Schönen Gruß
Lendzy

Vielen Dank- es ist kein Grund angegeben!
ich hab allerdings- weil mir jemand sagte man müsse das 2 Monate vorher machen- um eine Fortzetzung des Mietverhältnisses gebeten- was das falsch?? Gruß Ingo

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Grundsätzlich endet Ihr Mietverhältnis zum im Vertrag vereinbarten Termin. Jedoch sollten Sie weiter lesen, dann erfahren Sie auch, daß der Vermieter das Mietverhätnis schriftlich beeenden muß. Erfolgt dies nicht innerhalb der Frist von 3 Monaten = 14.04.2010 dann ist die eine weitere Duldung = Zustimmung für eine Verlängerung des Mietverhältnisses für mind. 1 weiteres Jahr. Es sei denn es wurde eine andere zeitliche Angabe zur Mietvertragsverlängerung im Vertrag verankert.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Wenn kein Grund angegeben wurde, gilt der Mietvertrag als unbefristet.

Aber das Fortsetzungsverlangen ist auch nicht verkehrt. Dann hast du es wenigstens schriftlich, dass der Mietvertrag nun auf unbestimmt Zeit läuft.

Schönen Gruß
Lendzy