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Re: Pflegeakt bei Hausüberschreibung
Liebe elsehans,
ich war einige Tage unterwegs und bitte Sie, meine späte Antwort zu entschuldigen. Vorab möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass ich keine anwaltliche oder notarielle Ausbildung habe und daher die rechtlichen Aspekte nicht bis ins Detail kenne und beurteilen kann. Dennoch möchte ich Ihnen gerne auf Ihre Frage nach bestem Wissen und Gewissen antworten:
Wenn ich Sie richtig verstehe, wurde notariell geregelt, dass Ihr Bruder, da er das neuere Haus von Ihrer Mutter überschrieben bekam, verantwortlich wurde, bei ggf. eintretender Pflegebedürftigkeit Ihrer Mutter, die pflegerische Versorgung zu übernehmen/sicherzustellen.
Ist das so korrekt?
Aus meiner Sicht bedeutet das, er kann entweder die Versorgung selbst oder auch mit Hilfe von spezialisierten Dienstleistern (ambulanter Pflegedienst), sofern die Versorgung zu Hause möglich ist, sicherstellen kann. Er trägt die Verantwortung und kann daher wählen.
Ihre Hilfe als Tochter / Schwester ist dabei also eine freiwillige Handlung. Ihre Entscheidung, sowohl, ob Sie helfen, als auch wie viel, was und wann.
Hilfe ist generell nur dann wirkungsvoll für alle Beteiligten, wenn niemand dabei seine eigenen Grenzen überschreitet. Niemand kann mehr geben, als er/sie hat.
Wenn Sie aktuell überfordert sind - und dabei ist unerheblich, aus welchem Grund - dann würde ich Ihnen empfehlen, für sich selbst zu definieren, was und wie viel sie einbringen können und wollen.
Wenn Sie das dann Ihrem Bruder und Ihrer Schwägerin entsprechend kommunizieren, müsste es doch ein gemeinsamer Weg zu finden sein.
Inwiefern Sie unfair sein sollen, was Ihre Schwägerin empfindet, kann ich aus Ihren Zeilen nicht nachvollziehen. Was meint Sie damit genau? Erwartet Sie mehr von Ihnen, als Sie einbringen?
Noch mal: Es ist Ihre Entscheidung und nur Sie alleine können einschätzen, wieviel Pflege Sie für Ihre Mutter, als Tochter, auch unabhängig von notariellen Regelungen, leisten können und wollen.
Es ist ganz normal, dass es im Falle eines pflegebedürftigen Eltern- oder Familienmitgliedes innerhalb der Familie erst einmal zu organisatorischen Umstellungen und auch zu individuellen emotionalen Schwierigkeiten kommt. Einzig Klarheit für sich selbst und eine offene Kommunikation über die eigenen Bedürfnisse und Möglichkeiten bringt eine für alle tragbare und förderliche Lösung.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie, dass Sie mit Ihrem Bruder und Ihrer Schwägerin einen guten gemeinsamen Weg finden, der auch Ihrer Mutter, trotz Pflegebedürftigkeit, ein weiterhin gutes Leben ermöglicht.
Herzliche Grüße
Michael Eller
Ist es richtig, dass damit
Meine Mutter besass 2 Häuser , die sie vor 12 Jahren auf die
Kinder überschrieben hat . Mein Bruder bekam ein Haus das 1970
erbaut wurde und ich bekam das Elternhaus meines Vaters dass
1886 erbaut wurde und in das mein Mann und ich schon etliche
Tausende Mark für Renovierungsarbeiten gesteckt hatten , weil
wir es zu dem Zeitpunkt auch bewohnten .
Bei der notariellen Überschreibung wurde vereinbart das mein
Bruder mir einen Wertausgleich in Höhe von 10 000,- DM zu
zahlen hatte und er sich verpflichtete im Falle einer
Pflegebedürftigkeit meiner Mutter , diese zu übernehmen .
Nun ist der Fall leider eingetroffen , meine Mutter ist
Stomapatientin und meine Schwägerin teilt mir die Pflege zu .
Mit der Aussage : Schreibe mir auf wann Du arbeiten musst ,
dann kann ich mich danach richten : und nächste Woche feiert
eine Freundin Ihren Geburtstag und dann sind wir für 1 Woche
weg . Dann musst Du das und das und das erledigen .
Ich helfe gerne aber ich lasse mich nicht schon wieder vor
einen Karren spannen . Zumal in der Wohnung meiner Mutter ,
die sich im Haus meines Bruders befindet , sehr viele
Verbesserungsarbeiten durchgeführt wurden , auf anraten meiner
Schwägerin , die alle von meiner Mutter bezahlt wurden .
Selbstverständlich beteilige ich mich bei der Pflege meiner
Mutter , aber ich sehe nicht ein das ich die Hauptlast tragen
soll . Zumal mein Mann auch krank ist ,Arthrose , Rheuma und 1
Krebsoperation , aber noch nicht pflegebedürftig .
Sehe ich das richtig oder bin ich unfair , wie meine
Schwägerin behauptet ?