Hallo,
Ich habe ein Auto von Priv gekauft.
Das Fahrzeug wurde von mir besichtigt und augenscheinlich kein Mangel festgestellt.Im Kaufvertrag hat der Priv.Verkäufer die Gewehrleistung ausgeschlossen.
Nachdem ich die Heimreise angetreten hatte,stellte sich auf der Autobahn der Fehler dar,das das Fahrzeug die SPur nicht halten konnte und Starkr nach Rechts zog.
Am nächsten tag suchte ich eine Werkstatt auf und die stellten fest,das die Spur Negativ eingestellt war,sodass die vorhandenen Reifen sich Innen bis zu 70 % Negativ abgefahren hatten.Dadurch war ein Unfallfreies fahren nicht merh Gewährleistet.Ich müsste jetzt einen Neuen Satz Reifen kaufen sowie den Wagen Neu vermessen lassen.Kosten cirka 500 Euro.Kaufpreis war 12000 euro.Unfallfrei wurde angekreutzt.
Der Verkäufer muss aufgrund des Alters der Reifen bzw.des Negativ abgenutzen Reifen vom Fehlerhaften Fahrverhalten gewust haben.Hab ich anspruch auf Nachbesserung?
vielen dank im vorraus
Hallo lese gerade ihre frage,und das ist nicht so einfach bei ihnen,stelle ich fest mit Anspruch stellen auf nachverbesserung,Es kommt immer auf den Kaufvertrag an vom Verkäufer und Käufer an was rein geschrieben wurde , eine Gewährleistung auszuschließen reicht da meines wissen nicht aus ,nach neuen EU Gesetz hat der Verkäufer eine 2-Jahres Gewährleistung zu leisten ,wenn er es nicht ausdrücklich vermerkt z.B. ,keine Garantie nach EU-recht da Privatverkauf oder so ähnlich ,jeder schreibt da was anderes, hat er das nicht geschrieben kann er auf die Mängel hingewiesen werden und wenn er kulant ist auch beseitigen wird,Da ich den Kaufvertrag nicht kenne ist es schwierig hier ihnen zu helfen .
kurz gesagt steht der berühmte Satz nicht drinne haben sie eine gute Chance ,auf Anspruch einer Reparatur ,umtausch,Geld zurück ,usw.
aber das wird dann alles über Rechtsanwälte laufen müssen und kostet wieder Geld wenn er nicht kulant genug ist,haben sie denn keine Probefahrt gemacht ,da hätten sie das doch festgestellt oder Besichtigung des Fahrzeuges das macht Mann doch zuerst ,Am besten ihn vernünftigen Ton nochmal mit den Verkäufer sprechen um eine Lösung zu finden,
Das wehre mein rat zu der Sache,und ich hoffe das ich ihnen ein wenig helfen konnte, mfg Kalle
Hallo,
danke für die Antwort.In dem geschlossenen Kaufvertrag steht:
Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehende bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer Priv weiter.Unter auschluss der Sachmangelhaftung wird das KFZ verkauft,soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird.Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel haftung,die auf einer die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer pflichten beruhen,sowie bei der Verletzung von Gesunfheit,Leben und Körper gilt dieser auschluss NICHT.Gegenenfalls werden an den Käufer noch bestehende Ansprüche gegenüber dritte aus der Sachmangel Haftung abgetreten.
In einem vernünpftigen Ton habe ich es bereits versucht.Auch habe ich zugeständnisse gemacht und nur 1000 euro gefordert um meinen Schaden beseitigen zu lassen.Eine probefahrt habe ich gemacht.Leider hat man den starken Rechtsdrang erst auf der Autobahn bemerkt.300 Kilometer vom Verkäufer entfernt.
Heute hat er klar stellung bezogen und bezieht sich auf „gekauft wie gesehen“.
mfg
Empfehle, einen Anwalt zu konsultieren
Guten Tag,
WICHTIG: Ich kenne weder den Vertrag noch war ich bei dem Verkaufsgespräch anwesend, also kann ich nur auf Grund ihres Textes etwas schrieben. Es kann genau so sein, dass der Verkäufer Nachbesserung im Vertrag ausschließt.
Erstmal die § die Anwendung finden:
Nacherfüllung §439
Mangel §434 BGB (Sachmangel)
Und hier beginnt die Problematik.
Denn natürlich ist eine verstellte Spur ein Sachmangel,
aber – und das weiß ich sicher weil ich Hobbyschrauber bin und 4 meiner Freunde als Mechaniker arbeiten – eine verstellte Spur kommt in aller Regel nicht von einem Unfall, sondern viel mehr durch anecken mit dem Reifen an Bordsteine oder durch häufiges schnelles Fahren über Schlaglöcher oder Bodenwellen.
Das Alter der Reifen und deren Abnutzung sind als Verschleißteile schon mal von der Nacherfüllung ausgeschloßen.
Aus dieser Sicht ist es also schwierig mit dem „unfallfrei“ zu argumentieren.
Der Verkäufer muss, soweit ich weiß, von der verstellten Spur gewusst haben, und sie wissentlich belogen oder den Fehler verschwiegen haben.
Und das wird auf jeden Fall schwierig nach zu weisen.
Undwahrscheinlich wirklich nicht bekannt.
Aber im Prozessrecht bin ich nicht so bewandert.
Ich an ihrer Stelle würde versuchen mich mit dem Verkäufer zu einigen,
wenn sie keine Einigung erzielen können, und sie die 500€ dermaßen stört oder schmerzt, dann könnten sich versuchen sich irgendwie aus dem Vertrag zu winden.
Ich würde aber bezüglich der Nachbesserung keine Rechtsschritte einleiten, da ich die Aussicht auf Erfolg für sehr gering halte.
Vor allem wäre es mir den ganze Aufwand wegen 500€ nicht wert.
Ich übernehme natürlich keine Verantwortung für die Richtigkeit meiner Aussage, ich kann mich auch irren.
Hallo,
heute hat sich ein Sachverständiger das Fahrzeug angesehen,und hat festgestellt das eine Spurstange durch einen Aufprall in welcher Form auch immer ausgetauscht wurde und die ander noch im alten zustand ist.Dadurch ist die Spur auch Negativ.SIe ist aber auch nicht merh einzustellen es sei denn man würde die alte ebenfalls erneuern.
Also muss der Verkäufer gewusst haben das etwas nicht stimmt.hab heute einen Termin bei einem Fachanwalt
Ich denke mal, dass Du die Kosten für das Einstellen der Spur, im Normalfall so um die 50-55€, zurückverlangen kannst. Immerhin hat er Dir eine falsch eingestellte Spur verschwiegen. Die Reifen wirst Du wahrscheinlich selbst zahlen müssen.
Das Fzg. kann deshalb trotzdem Unfallfrei sein, da verschiedene Faktoren zu einer Verstellung der Spur führen können (z.B. zu hartes überfahren des Bordsteins).
Ich bin aber kein Experte auf diesem Gebiet und empfehle Dir trotzdem mal zur rechtlichen Information bei einem Anwalt bzw. dem ADAC. Die können Dir garantiert genau sagen ob und in welcher höhe Du schadensersatzansprüche stellen kannst.
Wenn die Spurverstellung
- nach Gutachten durch einen Sachverständigen bedingt - durch einen Aufprall verursacht wurde, dann haben sie gute Chancen zu mindest den Kaufvertrag anzufechten.
Das würde ich bei einem so großem Schaden auch tun…
Da der Wertverlust dadurch natürlich duetlich verringert und sie nun verpflichtet sind, beim eventuell anstehenden Verkauf, den Käufer darüber zu Unterrichten.
Aber i hr Fachanwalt wird sie da deutlich besser beraten können als ich.
Es mag vielleicht ärgerlich klingen, aber solange Du nicht nachweisen kannst, daß der Wagen einen Unfall hatte, wirst Du auf den Kosten sitzen bleiben. Denn die falsch abgefahrenen Reifen hätte man bereits beim Kaufen feststellen können. Die verstellte Spur kann von einer schlecht ausgeführten Reparatur stammen und muß nicht einen Unfall als Ursache haben. Normalerweise macht man vor dem Kauf eine Probefahrt, wenn Du dort noch nicht bemerkt hast, daß der Wagen zur Seite zieht, kann man auch nicht erwarten, daß der Vorbesitzer es gemerkt haben muß.
Ich würde aber dennoch versuchen, ob Du vom Verkäufer wenigsten einen Anteil der Reparaturkosten bezahlt bekommst. Wünsche Dir viel Glück dabei.
Gruß Harry
Hallo,
hab einen Sachverständigen hinzugezogen der eine Defekte Spurstange aufgrund eines Unfallss bzw Aufpralls Diagnostiziert hat.Desweitern ist die STossstange Lackiert worden innerhalb der letzten 2 Jahre.
Das heist Aufprall=Stossstange Neu Lackiert=defekte Spurstange=Reifen Negativ abgefahren.
Das heist ich weise ihm Arglistige Täuschung nach.Ich will ja nur meine Reperaturen bezahlt haben.